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Gutachten: Verschärfte Mietpreisbremse hat keine Auswirkung auf steigende Mietpreise

Politik 08.03.2019 Katrin Böckmann
Mietpreisbremse-fotolia_ArTo

Die Mietpreisbremse stand lange in der Kritik, Mieter nicht ausreichend vor überteuerten Mieten zu schützen und Vermietern zu viele Schlupflöcher zu bieten. Jetzt hat die Bundesregierung nachgebessert und die Mietpreisbremse zum 01. Januar 2019 in einer Gesetzesnovelle verschärft. Ein Gutachten der Immobilienweisen prognostiziert jedoch keine Auswirkungen auf die Mietpreise – stattdessen weitere Steigerungen.

Strengere Regeln und schärfere Sanktionen für Vermieter

Seit Jahresbeginn können nun auch Sanktionen gegen Vermieter verhängt werden, die sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten. Außerdem müssen Vermieter unaufgefordert und schriftlich die Miethöhe des Vormieters offenlegen, falls die Miete 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem wird die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Jahresmiete gedeckelt. Vor der Verschärfung war es möglich, dass ein Vermieter nach dem Abschluss einer Modernisierung elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen durfte. Seit Januar 2019 dürfen nur noch maximal acht Prozent aufgeschlagen werden. Eine weitere Neuerung ist, dass das sogenannte Herausmodernisieren künftig als Ordnungswidrigkeit angesehen wird und Strafen von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen kann. Mit „Herausmodernisieren“ werden Modernisierungen bezeichnet, die dem Ziel dienen, die bisherigen Mieter zum Auszug zu bewegen.

Die Mietpreisbremse sollte die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannen und für eine sozialere Wohnungspolitik sorgen. So das Ziel der Bundesregierung bei Einführung im Jahr 2015. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Konnten die Mieterinnen und Mieter entlastet und die enormen Preissteigerungen bei Neuvermietungen eingedämmt werden?

Rat der Immobilienweisen: Die Mietpreisbremse „zieht“ nicht

Der Rat der Immobilienweisen, ein Gremium aus zurzeit 5 Experten, die eine jährliche Frühjahrsprognose zum Immobilienmarkt herausgeben, hat darauf eine ernüchternde Antwort. Sie sind sich einig, dass die Mietpreisbremse bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat und auch die seit dem 01. Januar 2019 gültigen Nachbesserungen voraussichtlich nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen werden.

Nach Meinung der Experten ist der wesentliche Grund für das steigende Preisniveau das Missverhältnis zwischen Wohnungsangebot und Wohnungsnachfrage. Eine Mietpreisbremse könne daran nichts ändern. Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung fruchteten nicht, denn zum einen werde der Neubau in Deutschland vernachlässigt und zum anderen wirken sich Maßnahmen wie Baukindergeld oder Sonderabschreibungsmöglichkeiten eher preistreibend auf den Wohnungsmarkt aus.

Auch 2019 weiterer Aufwärtstrend bei Mietpreisen

Die Mietpreisbremse soll vor allem in den sieben bevölkerungsreichsten Städten greifen – den so genannten A-Städten München, Stuttgart, Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf und Frankfurt. Nach wie vor ist München mit über 16 Euro pro Quadratmeter die teuerste Stadt, aber die Preise in anderen Städten haben stark angezogen. Auch in Berlin liegen die Neuvertragsmieten mit 10,04 Euro pro Quadratmeter im Durchschnitt im zweistelligen Bereich. Dieser Aufwärtstrend wird laut Rat der Immobilienweisen auch 2019 anhalten. Die A-Städte verzeichneten weiter steigende Einwohnerzahlen, eine mögliche Entspannung könne nur dadurch erreicht werden, dass mehr Bauland ausgewiesen würde – in Verbindung mit Verdichtungsmaßnahmen. Zusätzlich seien weitere Hemmnisse und Preistreiber zu beseitigen, etwa komplexe Bauvorschriften und verzögerte Genehmigungsverfahren durch fehlende Planungs- und Genehmigungskapazitäten.

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