Wie hoch sind Vorfälligkeitszinsen künftig? Neue EU-Richtlinie schon ab 2015
Spätestens bis März 2016 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge umgesetzt haben, die auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung neu regeln soll. In Deutschland könnte die Umsetzung bereits in 2015 erfolgen. Immer mehr Verbraucherschutzverbände drängen auf eine schnelle Gesetzesänderung.
Vorfälligkeitsentschädigung – die aktuelle Regelung u.a. zu Vorfälligkeitszinsen
Kündigt ein Darlehensnehmer heute einen Kredit mit fester Laufzeit vorzeitig, verlangen die Banken Schadensersatz in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung hat eine Bank heute viele Spielräume:
- Sie muss keinen konkreten Schaden nachweisen bzw. kann einen “hypothetischen” Schaden aus der Differenz des Darlehenszinses und des Zinses bei Wiederanlage der Kreditmittel am Markt für Pfandbriefe und Hypothekenanleihen berechnen.
- Sollte sie das Geld nicht am Anleihemarkt anlegen, sondern wieder neu verleihen, ist sie nicht verpflichtet, dieses “Ersatzgeschäft” bei der Berechnung des Vorfälligkeitszinses zu berücksichtigen.
- Sie kann sogar für die Berechnung eine Bearbeitungsgebühr berechnen. In Abzug muss die Bank nur ersparte Risiko- und Verwaltungskosten bringen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf kann in der aktuellen Niedrigzinsphase schnell 10.000 bis 15.000 Euro betragen, wenn z.B. 200.000 Euro ca. 2 Jahre vor Darlehensende zurückgezahlt werden sollen, der Vertragszins bei 4% liegt und die Bank einen Wiederanlagezins von 0,5% bei der Berechnung zugrunde legt.
Fast 70% der Vorfälligkeitsentschädigungen sind zu hoch
Gemäß einer aktuellen Analyse des Bundesverbands der Verbraucherzentralen verlangen die Banken in 2/3 der untersuchten Fälle eine zu hohe Entschädigung. Dorothea Mohn vom Verband: “in 40% der untersuchten Fälle betrug die Differenz mehr als 10% zwischen unseren Berechnungen und denen der Banken.”
Es sind leider nicht nur einzelne Banken, die eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Kunden verlangten, sondern es betrifft die ganze Branche. Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen: “das zieht sich durch die ganze Branche, es herrschen kartellähnliche Verhältnisse.”
Vorfälligkeitszinsen künftig – womit ist zu rechnen?
Neben mehr Transparenz und einer standardisierten Berechnungsmethode stellen die Verbraucherschützer zwei Kernforderungen:
- Bei der Berechnung dürfen nicht nur mögliche Nachteile der Banken berücksichtigt werden, sondern auch die legitimen Interessen der Verbraucher
- Die Vorfälligkeitsentschädigung soll nur noch maximal 5% der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme betragen, zu mindestens in Härtefällen
Gerade die zweite Forderung hat es in sich. Würden sich die Verbraucherschützer durchsetzen, könnten die Vorfälligkeitsentschädigungen in Einzelfällen um mehr als 50% sinken. So mussten Verbraucher in 2012 und 2013 in 3.000 von der Verbraucherzentrale Bremen untersuchten Fällen durchschnittlich 11% der Darlehenssumme an Entschädigung bezahlen.
Kompromiss zur Neuregelung der Vorfälligkeitsentschädigung gefunden
Wie aus Berlin zu hören ist, schein ein Kompromiss aus den Forderungen von Banken und Verbraucherschützern gefunden zu sein:
- Grundsätzlich soll dem Verbraucher ein Recht auf vorzeitige Kreditrückzahlung eingeräumt werden
- Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung darf aber nicht die Kosten des tatsächlich entstanden Schadens überschreiten.
Damit dürften die Entschädigungen zwar nicht um 50% sinken, aber um ca. 20 bis 30% sollten die Berechnungen der Verbraucherschützer repräsentativ sein.