Mieterbund will der Wohnungskrise mit radikalen Änderungen begegnen
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In Großstädten und Ballungszentren fehlen rund 1 Million Wohnungen, während wegen Mieterhöhungen die Wohnkosten weiter steigen. Kein Wunder, dass sich zahlreiche Mieter Sorgen darüber machen, ob sie in Zukunft noch in der Lage sein werden, ihre Miete zahlen zu können. Als Sprachrohr der Mieter fordert daher der Deutsche Mieterbund (DMB): „Wohnen muss für Mieter bezahlbar sein und bleiben“. Darin sind sich der Präsident, Lukas Siebenkotten, und die DMB-Bundesdirektorin, Melanie Weber-Moritz, einig und verkündeten auf einer Pressekonferenz in Berlin: „Notwendig sind jetzt schnelle, umfassende und radikale Lösungen, mit denen die extremen Mietpreissteigerungen und die Mieterverdrängung gestoppt werden …“.
Der 12-Punkte-Katalog des DMB
Um seinen Forderungen für eine soziale, gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik Nachdruck zu verleihen und die Politik zum schnellen Handeln zu bewegen, hat der DMB folgende 12 Punkte formuliert:
- Bis 2030 soll der Bestand an Sozialwohnungen von aktuell 1,2 auf mindestens 2 Millionen ausgebaut werden
- Pro Jahr sollen 60.000 neue bezahlbare Mietwohnungen entstehen
- Der Bestand an Wohnungen aus öffentlicher Hand (Wohnungen von Bund, Länder und Kommunen) soll erhöht werden
- Kommunem sollen mehr Bauland ausweisen und den Bau von bezahlbaren und Sozialwohnungen forcieren
- Der Kündigungsschutz für Mieter soll weiter ausgebaut werden
- Ein Mietenstopp für Bestandsmieten soll eingeführt werden
- Die Einhaltung der Mietpreisbremse soll verschärft werden
- Mietwucher soll bestraft werden
- Modernisierungen sollen sozialverträglicher gestaltet werden
- Modernisierungen sollen stärker gefördert werden
- Unter Berücksichtigung der Energiekosten soll das Wohngeld erhöht werden
- Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden
Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Dieser Punkt des Forderungskatalogs wird aktuell in den Medien am intensivsten diskutiert. Die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen hat meist enorme Preissteigerungen oder gar die Verdrängung der bisherigen Mieter zur Folge. Daher fordert der DMB, dass das bisherige Umwandlungsverbot für Milieuschutzgebiete auf alle angespannten Wohnungsmärkte ausgeweitet wird. Zudem soll es nur noch in Ausnahmefällen überhaupt eine Genehmigung zur Umwandlung geben. Der sogenannte Milieuschutz ermöglicht es Behörden in Stadteilen mit sehr angespanntem Wohnmarkt bau- und wohnungsrechtliche Auflagen zu verhängen. So soll verhindert werden, dass durch groß angelegte Modernisierungsmaßnahmen die angestammten Bewohner vertrieben werden.
SPD und Grüne stehen hinter den Forderungen
Zustimmung für die Forderungen des DMB gibt es von SPD und den Grünen. “Wir müssen alles dafür tun, um bezahlbare Mieten und eine ausgewogene Bewohnerstruktur in den Stadtvierteln zu erhalten", sagte SPD-Justizministerin Lambrecht kürzlich in einer Pressekonferenz. Auch Chris Kühn, Sprecher der Grünenfraktion, schließt sich den Forderungen an und mahnt: „Die Union blockiert hier das Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und schadet damit einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung. …Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes weisen hier genau in die richtige Richtung.“ Zurückhaltender äußert sich momentan noch die Union. Sie möchte erst den entsprechenden Gesetzentwurf genau prüfen. Dennoch ist der Tenor von Kai Wegner aus der Unionsfraktion ebenfalls pro DMB: „Es muss eine Lösung gefunden werden, die den Schutz der Mieter und die Belange der Eigentümer rechtssicher miteinander verbindet.“ Wie diese allerdings aussieht, lässt der Unions-Politiker zunächst noch offen.
Welche Rechte haben Mieter bei der Umwandlung?
Mieter können einer Umwandlung nicht widersprechen. Dennoch gelten einige Regeln, die zum Schutz des Mieters getroffen wurden. So ist es neuen Eigentümern nicht erlaubt, Mietern zu kündigen, um die leere Wohnung teurer zu verkaufen. Zudem steht Mietern bei der Umwandlung ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Für den Fall, dass ein Dritter die Wohnung kauft, dürfen die Mieter gemäß BGB garantiert drei Jahre lang in der Wohnung wohnen bleiben – auch wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet. In manchen Städten und gefragten Ballungszentren kann diese Frist sogar bis zu zehn Jahre betragen.