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Mietnomaden - Wie können Vermieter vorbeugen oder die Betrüger loswerden?

Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die in regelmäßigen Abständen eine Mietwohnung beziehen, mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu bezahlen. Das ständige Umziehen erinnert an ein nomadenhaftes Verhalten, bei dem für den Vermieter jedoch horrende Mietschulden entstehen und teils sogar Eigentum zerstört wird. In Deutschland gibt es ca. 10.000 – 15.000 Mietnomaden. Die folgenden Punkte klären über den richtigen Umgang mit Einmietbetrügern auf und helfen, Mietnomaden frühzeitig zu erkennen.

1. Mietnomaden erkennen, woran?

Auf den ersten Blick sind Mietnomaden von gewöhnlichen Mietern nicht zu unterscheiden. Ob schicke Kleidung, ein teures Auto oder gute Umgangsformen: Der Einmietbetrüger weiß sein unzulässiges Vorhaben zu verschleiern. Den potenziellen Mietnomaden bereits im Vorwege zu erkennen, ist leider nicht einfach. Jeder Vermieter sollte seine Mietinteressenten jedoch eingehend prüfen und kann so auch Mietnomaden auf die Schliche kommen.

Vermieter sollten:

  • Eine Bonitätsauskunft vom Mietinteressenten einfordern (Schufa oder Creditreform)
  • Den Ausweis des Mieters auf einen festen Wohnsitz überprüfen (Mietnomaden haben häufig keinen)
  • Den vorigen Vermieter des Mieters kontaktieren, will der Mieter ihn nicht nennen, besteht Grund zum Misstrauen.
  • Mietkaution als Barzahlung anstatt Kautionsversicherung fordern – offenbart der Mieter Liquiditätsprobleme, besteht ebenfalls Grund misstrauisch zu werden.

immoverkauf24 Hinweis

Mieter, die ihrer Zahlungspflicht nachkommen wollen, dies aber aus finanziellen Gründen nicht können, sind keine Mietnomaden. Mietnomaden zahlen ihre Mietkosten vorsätzlich nicht und suchen sich nach Rausschmiss aus der alten Wohnung meistens einfach ein neues Opfer. Oftmals wird die alte Behausung sehr schmutzig und zerstört hinterlassen. Es ist eine Entrümpelung notwendig, da die Mietnomaden meist Messies sind.

Die vier genannten Schritte sollte ein Vermieter vor Vertragsabschluss unbedingt durchführen, denn das beste Mittel, um sich vor Mietnomaden zu schützen, ist sie gar nicht erst einziehen zu lassen. Umso klarer die Sicherheitsmaßnahmen angekündigt werden, desto wirkungsvoller fallen sie in der Regel aus. Viele Einmietbetrüger lassen sich bereits im Vorfeld dadurch abschrecken. Denn im Falle von Mietnomaden gilt leider die Regel: Sind die Mietnomaden erst einmal eingezogen, wird man sie nur schwer wieder los. Mietausfall, Räumung, Reinigung und Anwaltsgebühren: leicht können 25.000 Euro Kosten und mehr entstehen, wenn man auf einen Einmietbetrug hereinfällt.

Ein Immobilienmakler für Vermietung lässt jeden Mietinteressenten einen Bewerbungsprozess durchlaufen, der Mietnomaden weitestgehend ausschließen kann.

2. Welche Wohnungen sind bei Mietnomaden besonders begehrt?

Grundsätzlich gibt es keine Standardmerkmale eines bestimmten Wohnungstyps, der im Fokus von Mietnomaden steht. Die Eigenschaften von Wohnungen, welche von Mietnomaden bezogen werden, sind sehr unterschiedlich und breitgefächert. Folgende Immobilien bieten jedoch ein hohes Risiko:

  • Wohnungen in Städten mit hohem Leerstand (beispielsweise in den neuen Bundesländern oder im Ruhrgebiet). Hier sind Vermieter meist besonders froh, wenn es überhaupt Mietinteressenten gibt, was es Mietnomaden sehr einfach macht, eine Wohnungszusage zu bekommen.
  • Hochpreisige und große Wohnungen in Toplagen. Es ist im Vorwege bereits klar, dass keine Miete entrichtet wird: Leistbarkeit spielt für Mietnomaden somit keine Rolle bei der Wohnungsauswahl.
  • Wohnungen, die ohne Immobilienmakler vermietet werden. Private Vermieter ohne Makler sind häufig leichter zu täuschen und haben keine professionellen Prüfprozesse.

immoverkauf24 Hinweis

Gerade in Bezug auf die Leistbarkeit sind Vermieter gut beraten die genauen Bonitätsauskünfte der Mietinteressenten einzufordern. Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge oder auch etwaige Jobcenterleistungen schaffen einen Überblick darüber, ob der Mieter sich die Miete überhaupt leisten kann.

3. Gibt es eine Mietnomaden-Liste / Mietnomaden-Datenbank?

Es gibt im Internet einige Anbieter mit Mietnomaden-Datenbanken. Die Kosten für Mieterabfragen dieser Art belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 15 Euro. Aber Vorsicht: Einige Unternehmen gelangen durch diese Datenweitergabe in das Visier des Datenschutzes, da sie personenbezogene Informationen sammeln. immoverkauf24 rät von der Nutzung dieser Portale ab. Wer als Vermieter Daten weitergibt, kann hierfür rechtlich belangt werden. Wer herausfinden möchte, ob ein Mietinteressent ein Mietnomade ist, kann andererseits auch nicht automatisch davon ausgehen, dass es für jeden Mietbetrüger einen Eintrag gibt.

  • Ein Immobilienmakler für Vermietung kann durch sein professionelles Vorgehen beim Mieter finden die Gefahr minimieren.

4. Können Vermieter Mietnomaden melden?

Sollten Vermieter bereits persönliche Erfahrungen mit Einmietbetrügern gemacht haben, besteht zwar die Möglichkeit, die Mietnomaden auf verschiedenen Internetseiten zu melden, doch immoverkauf24 rät hiervon aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Die Herausgabe von personenbezogenen Daten ist ein rechtlich umstrittenes Thema. Der korrekte Weg wäre, die Mietnomaden bei der Polizei wegen Betruges anzuzeigen und die rechtlichen Schritte gegen sie einzuleiten.

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5. Wie können Vermieter Mietnomaden loswerden?

Bleiben die Mietzahlungen aus oder werden nur zu einem gewissen Teil bezahlt, so kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Dies ist aber noch keine Garantie dafür, dass der Mieter tatsächlich auszieht. Mietnomaden legen es darauf an, aus einer Wohnung heraus geklagt zu werden.

immoverkauf24 Hinweis

Vermieter sollten bei einer fristlosen Kündigung vier Dinge beachten: Sie sollte schriftlich erfolgen, nachweisbar übergeben werden, begründet sein und eine kurze Frist zur Räumung und Herausgabe des Schlüssels enthalten

Hat der Mietnomade die Wohnung nicht fristgerecht verlassen, so muss der Vermieter den Räumungsprozess in Form der Räumungsklage einleiten. Die Erlangung eines vollstreckbaren Urteils kann bis zu über einem Jahr dauern, je nach Auslastung des zuständigen Gerichtes.

Hat der Vermieter Recht bekommen, so kann es sein, dass der Mieter noch immer nicht auszieht. Dann erfolgt eine Zwangsräumung.

6. Die Mietnomaden sind raus – Wie geht es weiter?

Ist man als Vermieter die Mietnomaden endlich losgeworden, so steht man häufig mit einer renovierungsbedürftigen Immobilie da. Zunächst muss meist die Haushaltsauflösung erfolgen, da Mietnomaden in vielen Fällen die Immobilie vermüllen lassen. Danach muss der Vermieter sich entscheiden: Wage ich einen neuen Vermietungsanlauf und berücksichtige alle Tipps für Vermieter oder möchte ich die Immobilie verkaufen? Wer die Wohnung oder das Haus verkaufen möchte, sollte nun in der Regel kein Geld mehr in die Renovierung stecken. Der neue Eigentümer wird sich die Immobilie so herrichten, wie es ihm gefällt. Investitionen in eine neue Einbauküche oder ein neues Badezimmer wären Verschwendung.

Möchte man allerdings neu vermieten, so muss alles funktionsfähig und heil sein. Haben die Mietnomaden Beschädigungen hinterlassen, so muss der Vermieter investieren und die Wohnung wieder vermietbar machen. Die Mietnomaden werden nur selten für ihren Mietbetrug belangt. Sie sind in der Regel mittellos und können nicht für die Schäden und Mietrückstände aufkommen.

Sie haben sich nach Schaden durch Mietnomaden dazu entschieden, Ihre Immobilie zu verkaufen? immoverkauf24 empfiehlt Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Immobilienmakler für den Verkauf.

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