Mieterselbstauskunft: Alle Infos & kostenlose Vorlage als PDF
Die Mieterselbstauskunft spielt für Vermieter und Mieter eine wichtige Rolle. Häufig entscheidet sie darüber, welcher Mietinteressent den Wettbewerb um die Traumwohnung gewinnt, während Vermieter von mehr Sicherheit für künftige Mietzahlungen profitieren. Aber Achtung, denn nicht alle Fragen dürfen Mietern in der Selbstauskunft gestellt werden. Mit unserer kostenlosen Mieterselbstauskunft-Vorlage sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Jetzt die PDF zum Download sichern!
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mieterselbstauskunft ist keine Pflicht für Mieter, beeinflusst die Entscheidung von Vermietern bei der Vergabe eines Mietobjekts jedoch erheblich.
- Es gibt gesetzliche Vorgaben, welche Fragen in der Selbstauskunft für Mieter enthalten sein dürfen. Unzulässige Fragen dürfen ausgelassen oder unwahr beantwortet werden.
- Eine Vorlage der Mieterselbstauskunft bietet Rechtssicherheit und erleichtert den Prozess für Vermieter und Mieter.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist eine Mieterselbstauskunft?
- Was steht in der Mieterselbstauskunft?
- Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Auskunft
- Welche Fragen dürfen in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden?
- Welche Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft unzulässig?
- Wo gibt es die Mieterselbstauskunft?
- Ist eine Mieterselbstauskunft verpflichtend?
- Dürfen Mieter in der Selbstauskunft lügen?
- Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?
- Welche Unterlagen werden mit der Mieterselbstauskunft eingereicht?
- Fazit für Vermieter: Die SCHUFA-Auskunft ist wichtiger als die Mieterselbstauskunft
1. Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument, das Vermietern hilft, sich ein Bild von potenziellen Mietern zu machen. Sie enthält persönliche Angaben, Informationen zur finanziellen Situation sowie zur Haushaltsgröße. In vielen Fällen wird die Selbstauskunft von Mietern bereits bei der Wohnungsbesichtigung verlangt, spätestens aber vor Vertragsabschluss. Vermieter nutzen die Auskunft, um das Zahlungsausfallrisiko zu minimieren und sicherzustellen, dass der Mietinteressent zur Immobilie passt.
Für Vermieter und Mieter gibt es die Mieterselbstauskunft als Vorlage, die eine schnelle und professionelle Bewerbung ermöglicht. Wichtig ist, dass Mieter nur rechtlich zulässige Angaben machen müssen. Das Formular der Mieterselbstauskunft kann oft heruntergeladen oder direkt online ausgefüllt werden und erleichtert den Bewerbungsprozess erheblich.
2. Was steht in der Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl eines passenden Mieters. In der Regel enthält die Selbstauskunft von Mietern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten. Zudem werden Informationen zur finanziellen Situation abgefragt, darunter Einkommen, Arbeitgeber und Beschäftigungsdauer. Auch Angaben zur Haushaltsgröße, Haustieren und dem geplanten Einzugsdatum sind üblich. In einigen Fällen fragen Vermieter auch nach vorherigen Mietverhältnissen oder Schufa-Auszügen. Eine Vorlage der Mieterselbstauskunft hilft dabei, alle relevanten Angaben strukturiert bereitzustellen.
Was muss die Mieterselbstauskunft für Studenten enthalten?
Für Studenten gibt es besondere Anforderungen für die Mieterselbstauskunft, denn hier werden weitere Informationen für das Mietverhältnis relevant. Eine Mieterselbstauskunft für Studenten sollte beispielsweise Angaben zu BAföG-Bezug, Nebenjobs oder Bürgschaften enthalten, um die finanzielle Situation besser einsehen zu können. Ein vollständig ausgefülltes Formular der Mieterselbstauskunft erleichtert die Bewerbung von Studenten erheblich. Ein vom Profi erstelltes Muster kann hier unterstützen und die Chancen bei der Wohnungssuche erhöhen.
Gesetzliche Grundlagen der Mieterselbstauskunft
Vermieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft, doch in der Praxis wird sie häufig vorausgesetzt. Die Anfrage nach bestimmten Informationen muss jedoch datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt Mieter vor unzulässigen Fragen. Laut Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) dürfen nur Fragen gestellt werden, die für das Mietverhältnis relevant sind. Zudem regelt § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben), dass der Mieter nicht zu unangemessenen Auskünften gezwungen werden darf. Dadurch ergeben sich spezielle Fragen, die rechtlich unzulässig sind und nicht in der Mieterselbstauskunft aufgeführt werden dürfen.
3. Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft und SCHUFA-Auskunft
Sowohl die Mieterselbstauskunft als auch die SCHUFA-Auskunft dienen Vermietern dazu, sich ein Bild über die finanzielle Situation eines Mietinteressenten zu machen. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrer Funktion und ihrem Umfang. Während die Mieterselbstauskunft eine freiwillige Selbstauskunft des Mieters ist, die persönliche und finanzielle Angaben wie Einkommen, Arbeitgeber und Haushaltsgröße enthält, liefert die SCHUFA-Auskunft eine objektive Einschätzung der Bonität. Der SCHUFA-Bonitätscheck gibt Auskunft über frühere Zahlungsausfälle, bestehende Kredite und die allgemeine Kreditwürdigkeit potenzieller Mieter.
Eine Mieterselbstauskunft in Kombination mit dem SCHUFA-Bonitätscheck erhöht die Chancen auf eine Wohnungszusage, da sie Seriosität und Zahlungsfähigkeit nachweist.
Mieterselbstauskunft | SCHUFA-Auskunft | |
Art der Angaben | Selbst ausgefüllte Angaben zur Person und finanziellen Situation | Offizielle Bonitätsprüfung durch die SCHUFA |
Verbindlichkeit |
Freiwillige Angaben, die vom Mieter gemacht werden |
Objektive Prüfung mit gespeicherten Finanzdaten |
Datenquelle |
Direkte Angaben des Mieters, oft mit Nachweisen |
Daten aus Kreditverträgen, Zahlungshistorie und Inkassoverfahren |
Zweck |
Vermieter erhält Überblick über den Mieter und dessen Einkommen |
Prüfung der Kreditwürdigkeit und evtl. Zahlungsausfälle |
4. Welche Fragen dürfen in einer Mieterselbstauskunft gestellt werden?
Obwohl die Mieterselbstauskunft dazu dient, Vermietern einen ersten Eindruck über potenzielle Mieter zu verschaffen, dürfen nur bestimmte Fragen gestellt werden. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Die folgenden Fragen sind erlaubt, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Eignung für das Mietverhältnis betreffen:
- Persönliche Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand
- Berufliche Situation: Arbeitgeber, Berufsstatus (z. B. selbstständig, angestellt, in Ausbildung)
- Finanzielle Angaben: Höhe des Nettoeinkommens, Einkommensquellen
- Mietverhältnis: Anzahl der Personen im Haushalt, Haustiere, Raucher/Nichtraucher
- Vorherige Mietrückstände: Bestehen Mietschulden bzw. Mietrückstände aus früheren Mietverhältnissen?
immoverkauf24 Tipp
Unser Vordruck zur Mieterselbstauskunft enthält auch Fragen, auf dessen Beantwortung Vermieter nicht immer rechtlichen Anspruch haben, wie etwa Angaben zu aktuellen Vermietern. Diese Daten liegen oft auch im Interesse des Mieters, um Ausschluss zu vermeiden. Jetzt unsere kostenlose Mieterselbstauskunft als PDF-Download erhalten!
5. Welche Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft unzulässig?
Fragen, die nicht unmittelbar mit dem Mietverhältnis zusammenhängen, sind rechtlich nicht erlaubt. Mietinteressenten dürfen auf solche Fragen falsche oder keine Antworten geben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Unzulässig sind insbesondere Fragen zu:
- Privatleben: Familienplanung, Schwangerschaft, Hobbys
- Glaube und Weltanschauung: Religionszugehörigkeit (außer bei kirchlichen Vermietern), politische Einstellung
- Gesundheitsfragen: Krankheiten, Behinderungen
- Strafrechtliche Vergangenheit: Vorstrafen oder laufende Verfahren ohne Verbindung zu Mietverhältnissen
- Mitgliedschaften: Mieterverein, Gewerkschaften
Obwohl einige Vermieter diese Angaben in der Mieterselbstauskunft abfragen, sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese zu beantworten. Dennoch kann es in angespannten Wohnungsmärkten sinnvoll sein, freiwillig zusätzliche Informationen bereitzustellen, um das Vertrauen des Vermieters zu gewinnen.
6. Wo gibt es die Mieterselbstauskunft?
Sie können eine Vorlage der Mieterselbstauskunft auf verschiedenen Wegen erhalten. Für Mieter stellen häufig Vermieter oder Hausverwaltungen eigene Formulare zur Verfügung. Alternativ gibt es online Muster und Vorlagen der Mieterselbstauskunft, die Vermieter und Mieter gleichermaßen nutzen können.
Sie brauchen die Mieterselbstauskunft PDF sofort? Den Vordruck von immoverkauf24 können Sie ganz einfach und kostenlos downloaden. Von Experten erstellt und rechtskonform sind alle Fragen enthalten, die für eine fundierte Entscheidung von Vermietern wichtig sind.
7. Ist eine Mieterselbstauskunft verpflichtend?
Eine Mieterselbstauskunft ist gesetzlich nicht verpflichtend. Für Mietinteressenten besteht keine Pflicht, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen oder persönliche Informationen preiszugeben. Dennoch ist sie in der Praxis oft unerlässlich, da viele Vermieter sie als Entscheidungsgrundlage nutzen.
Für Mieter kann eine Selbstauskunft die Chancen auf eine Zusage erheblich erhöhen – insbesondere in gefragten Wohnlagen. Vermieter hingegen profitieren von der Mieterselbstauskunft, da sie frühzeitig Informationen über die Bonität und die persönliche Situation des Mieters erhalten. Die Vorlage der Mieterselbstauskunft sorgfältig auszufüllen, kann daher beiden Seiten Sicherheit bieten und den Vermietungsprozess beschleunigen.
8. Dürfen Mieter in der Selbstauskunft lügen?
Ob Mieter in der Mieterselbstauskunft falsche Angaben machen dürfen, hängt davon ab, welche Fragen gestellt wurden. Grundsätzlich gilt: Unzulässige Fragen, also Fragen, die der Vermieter rechtlich nicht stellen darf, müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu zählen beispielsweise Fragen zur Familienplanung, Religion oder politischen Zugehörigkeit.
Anders sieht es bei zulässigen Fragen aus, etwa zum Einkommen, zur beruflichen Situation oder zu Mietrückständen. Werden hier falsche Angaben gemacht, kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anfechten. Erfolgt dies vor der Wohnungsübergabe, gilt der Vertrag als nichtig. Wird die Lüge erst nach Einzug aufgedeckt, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB und § 569 Abs. 1 BGB aussprechen – insbesondere, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Miete dauerhaft zu zahlen.
Eine allgemeine Verjährungsfrist für unwahre Angaben in der Mieterselbstauskunft gibt es nicht, jedoch muss der Vermieter eine Anfechtung oder Kündigung zeitnah nach Entdeckung der Falschangabe erklären. Um spätere Konsequenzen im Vorhinein zu vermeiden, sollten Mieter daher beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft-Vorlage stets wahrheitsgemäße Angaben machen.
Wird die Mieterselbstauskunft geprüft?
Vermieter können die Mieterselbstauskunft auf Plausibilität prüfen. Hierzu werden häufig Nachweise für die gegebenen Angaben gefordert, beispielsweise Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft. Andere Angaben wie Familienstand oder Haustiere sind teilweise auch in den sozialen Medien zu sehen.
9. Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?
Die ungefragte Aufklärungspflicht eines Mieters bezeichnet die Verpflichtung, den Vermieter über bestimmte Umstände zu informieren, auch wenn dieser nicht explizit danach fragt. Dies betrifft vor allem Informationen, die für das Mietverhältnis von wesentlicher Bedeutung sind und dessen Durchführung erheblich beeinflussen können.
Ein klassisches Beispiel ist eine schwere Zahlungsunfähigkeit oder eine bereits laufende Privatinsolvenz. Mieter sind verpflichtet, solche Informationen unaufgefordert mitzuteilen, da sie die Bonität und damit die Fähigkeit zur Mietzahlung betreffen. Wird eine solche Angabe in der Mieterselbstauskunft verschwiegen, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden und dem Vermieter das Recht zur Anfechtung geben. Der Vermieter hat zudem die Möglichkeit, dem Mieter zu kündigen – und zwar fristlos.
Wer sich unsicher ist, welche Informationen unter die ungefragte Aufklärungspflicht fallen und dadurch dem Vermieter mitgeteilt werden müssen, sollte sich rechtlich beraten lassen, um seine Rechte und Pflichten genau zu kennen.
10. Welche Unterlagen werden mit der Mieterselbstauskunft eingereicht?
Die Mieterselbstauskunft gibt Vermietern bereits einen ersten Eindruck über die Bonität und Lebenssituation eines potenziellen Mieters. Um die angegebenen Informationen überprüfen zu können, sollten jedoch weitere Unterlagen eingereicht werden. Diese helfen Vermietern dabei, das Risiko von Mietausfällen zu minimieren und eine sichere Vermietung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Unterlagen, die die Mieterselbstauskunft ergänzen, gehören:
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate: Diese Belege zeigen das regelmäßige Einkommen des Mietinteressenten und geben dem Vermieter Sicherheit, dass die Miete zuverlässig gezahlt werden kann. Besonders wichtig ist dies bei hochpreisigen Mietobjekten oder schwankendem Einkommen.
- SCHUFA-Auskunft: Die SCHUFA-Auskunft liefert Informationen zur Kreditwürdigkeit des Mieters und zeigt eventuelle Zahlungsausfälle oder offene Forderungen. Vermieter erhalten so einen objektiven Einblick in die finanzielle Zuverlässigkeit.
- Bürgschaft (falls erforderlich): Studenten oder Personen ohne eigenes Einkommen können eine Bürgschaft vorlegen. Dabei übernimmt ein Dritter – meist ein Elternteil – die Haftung für Mietausfälle, falls der Mieter nicht zahlen kann.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Mietinteressent seine Miete bisher pünktlich gezahlt hat. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom vorherigen Vermieter ausgestellt und ist besonders bei hochpreisigen Mietobjekten von Vorteil.
- Kopie des Personalausweises: Damit stellt der Vermieter sicher, dass die Angaben in der Mieterselbstauskunft mit der tatsächlichen Identität des Mieters übereinstimmen. Dies verhindert Betrug und falsche Angaben zur Person.
11. Fazit für Vermieter: Die SCHUFA-Auskunft ist wichtiger als die Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft bietet wichtige Informationen über den potenziellen Mieter, aber Achtung, denn das Formular ist eine reine Selbstauskunft und basiert auf den Angaben des Mietinteressenten selbst. Dadurch besteht immer das Risiko, dass Informationen geschönt oder relevante Punkte ausgelassen werden.
Die SCHUFA-Auskunft hingegen liefert eine objektive Einschätzung der Bonität. Sie zeigt an, ob frühere Zahlungsausfälle oder laufende Schulden bestehen. Für Vermieter ist dies besonders wichtig, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Allerdings gibt es auch hierbei Einschränkungen, denn die SCHUFA listet nicht alle Verbindlichkeiten und kann fehlerhafte Einträge enthalten. Außerdem ist sie eine Sammlung aller Informationen der Vergangenheit. Hat sich die finanzielle Situation einer Person vor kurzem geändert, ist dies nicht sofort in der SCHUFA-Auskunft zu sehen.
Insgesamt gilt: Die Kombination aus Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Auskunft und Gehaltsnachweisen bietet die beste Sicherheit für Vermieter, um den idealen Mieter zu finden. Wer auf eine umfassende Prüfung setzt, minimiert das Risiko von Zahlungsausfällen und kann eine fundierte Entscheidung bei der Mieterauswahl treffen.
Eine Mieterselbstauskunft erhalten Sie online als kostenlose Vorlage zum Download oder direkt beim Vermieter. Plattformen wie immoverkauf24 bieten rechtskonforme Formulare an. Alternativ können Sie die Mieterselbstauskunft online ausfüllen und als fertige PDF speichern.
Eine Mieterselbstauskunft enthält persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Angaben zum Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße und Mietrückstände. Optional können Vermieter eine SCHUFA-Auskunft oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen, um die finanzielle Zuverlässigkeit des Mieters zu prüfen.
Ja, gesetzlich ist die Mieterselbstauskunft freiwillig. In der Praxis ist sie jedoch oft Voraussetzung für die Wohnungssuche. Wer keine Angaben macht, hat geringere Chancen, da sich Vermieter häufig für Mieter mit nachgewiesener finanzieller Sicherheit entscheiden.
Sie können eine Mieterselbstauskunft online ausfüllen oder eine Vorlage als PDF herunterladen. Achten Sie auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Plattformen wie immoverkauf24 bieten rechtskonforme Mieterselbstauskunft-Vordrucke zum Download an.
Erlaubt sind Fragen zu Name, Einkommen, Beruf, Haushaltsgröße und Mietrückständen. Unzulässig sind Fragen zu Schwangerschaft, Religion, politischen Ansichten oder Krankheiten. Die Mieterselbstauskunft darf nur Informationen enthalten, die für das Mietverhältnis relevant sind.
Ein Einkommensnachweis besteht aus den letzten drei Gehaltsabrechnungen, einer Steuerbescheinigung oder einem Kontoauszug mit Gehaltseingängen. Selbstständige können eine BWA oder den letzten Steuerbescheid vorlegen. Ein Arbeitgebernachweis kann zusätzlich Sicherheit bieten.