Barrierefreies Bad - ein sicheres Badezimmer planen und umbauen
Ein barrierefreies Bad kann das Wohnen im Alter oder im Krankheitsfall erheblich erleichtern – und ist zudem für viele Senioren eine wichtige Voraussetzung, um so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause wohnen zu bleiben. Aber was macht ein barrierefreies Bad aus? Welche Voraussetzungen müssen für den Bau bzw. Umbau eines barrierefreien Badezimmers gegeben sein und welche Fördermittel für die Umgestaltung des Badezimmers gibt es? immoverkauf24 klärt auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Von einem barrierefreien Bad spricht man, wenn das Badezimmer den Anforderungen der DIN 18040-2 entspricht.
- Der Umbau in ein barrierefreies Bad kann bis zu 10.000 Euro kosten.
- Für den Umbau können Fördermittel von der Krankenkasse, Pflegeversicherung oder auch vom Staat beantragt werden.
- Einen zinsgünstigen Kredit können Sie von der KfW erhalten.
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- Definition: Was ist ein barrierefreies Bad?
- Wie ist die Ausstattung in einem barrierefreien Bad?
- Was kostet ein barrierefreies / altengerechtes Bad? Überblick per Tabelle!
- Förderung: Welche Zuschüsse gibt es für ein barrierefreies Bad? Überblick per Tabelle!
- Was sind die Voraussetzungen für ein barrierefreies Bad?
- Was ist bei der Planung eines barrierefreien Bades wichtig?
- Wie lässt sich ein Bad teilweise barrierefrei umbauen?
1. Definition: Was ist ein barrierefreies Bad?
Die bauliche Ausgestaltung von barrierefreiem Wohnraum gibt die DIN 18040-2 vor, so auch die barrierefreie Gestaltung des Bades. DIN-Normen sind genaugenommen rechtliche Empfehlungen, die nicht zwingend sind. Landesregierungen können jedoch die Einhaltung dieser Normen in ihren Bauordnungen fordern und sie so zu verbindlich geltendem Recht machen. Was Barrierefreiheit in gesetzlicher Hinsicht bedeutet, definiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Ein barrierefreies Bad ist so gestaltet, dass der Raum sowie alle sanitären Einrichtungen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden können. Wichtige Aspekte:
- Fläche zum Drehen und Wenden mit Rollstuhl oder Gehhilfe (mind. 120 x 120 cm)
- keine Stufen
- Haltegriffe
- ausreichend breite, nach außen öffnende Türen
- ausreichend Platz zwischen und vor den Sanitäranlagen
- erhöhtes WC
- begehbare Dusche oder begehbare Badewanne
- unterfahrbarer Waschtisch
Die DIN 18040-2 schreibt eine Reihe von Kriterien für ein barrierefreies Bad vor, jedoch reichen für den privaten Wohnbereich auch einige wesentliche Anpassungen für seniorengerechtes Wohnen häufig aus. Für viele ältere Bewohner ist etwa der Umbau von Badewanne zu Dusche wesentlich sowie Haltegriffe in der Dusche und neben dem WC.
Wenn Sie Umbauten in Ihrem Bad erwägen, klicken Sie sich einfach durch das folgende Formular und erhalten Sie kostenlos Beratung und ein unverbindliches Angebot.
- Ihre Vorteile:
- Der Umbau wird von einem professionellen Fachhandwerksbetrieb vorgenommen.
- Der Anspruch auf 4.000 € Zuschuss von der Pflegekasse wird für Sie geprüft.
- Sie erhalten Unterstützung beim Beantragen des Zuschusses.
- Besichtigungstermin vor Ort mit Experten.
- Die Umsetzung erfolgt schnell und aus einer Hand.
immoverkauf24 Tipp
Der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbesserde Maßnahmen von bis zu 4.000 Euro, auf den alle Versicherten mit Pflegegrad Anspruch haben, ist nicht an die DIN-Norm gebunden. Wesentlich sind vielmehr die individuellen Erfordernisse, die das selbständige Wohnen oder die Pflege ermöglichen. Für ein KfW-Darlehen müssen die Kriterien der DIN 18040-2 hingegen gegeben sein.
Rollstuhlgerechtes Bad
Ein rollstuhlgerechtes Bad erfüllt alle Anforderungen eines barrierefreien Bades, die DIN 18040-2 R geht jedoch darüber hinaus:
- So sind beim rollstuhlgerechten Bad Türdurchgangsbreiten von 90 cm notwendig.
- Zudem sind Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm notwendig
- und größere Abstände zwischen Sanitäranlagen und anderen Objekten, zwischen Toilette und Wand etwa 30 cm.
Ein behindertengerechtes Bad ist nicht durch die DIN definiert, in der Regel wird der Begriff "behindertengerecht" synonym mit "rollstuhlgerecht" verwendet.
Der Umbau zu einem barrierefreien oder rollstuhlgerechten Bad kann teuer sein. Wenn Sie als Immobilienbesitzer nur über eine schmale Rente verfügen, kann ein Verkauf auf Rentenbasis eine Option für Sie sein: Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie, bleiben jedoch dort wohnen und erhalten eine monatliche zusätzliche Rentenzahlung – bei Bedarf beides lebenslang.
2. Wie ist die Ausstattung in einem barrierefreien Bad?
Diese Kriterien müssen laut DIN 18040-2 in einen barrierefreied Bad erfüllt sein:
- Platzangebot / Raum
Die Themen Platz und Bewegungsfreiheit spielen im barrierefreien Bad eine wichtige Rolle:
- In barrierefreien Bädern muss zwischen den einzelnen Sanitärelementen mindestens 20 cm Platz zur Verfügung stehen.
- Der Abstand zwischen Sanitärelementen und Wand muss ebenfalls mindestens 20 cm betragen. V
- Vor den einzelnen Sanitäranlagen wie Dusche und Toilette ist eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm durch die DIN 18040-2 vorgegeben.
DIN 18040-2 R:
- Bewegungsflächen von 150 x 150 cm vor den Sanitärelementen,
- eine Abstand 30 cm zwischen Wand und WC
- und 90 cm Freiraum auf der anderen Seite der Toilette.
- Barrierefreie Türen
Die DIN 18040-2 sieht eine Türbreite von 80 cm vor. Als barrierefrei gilt ein Bad nur, wenn sich die Tür nach außen öffnen lässt. Denn so können Helfer auch von außen ungehindert Zugang zum Bad bekommen. Gleiches gilt für etwaige Türschlösser. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie im Notfall auch von außen geöffnet werden können.
DIN 18040-2 R:
- Für Rollstuhlfahrer sollte die Tür 90 cm breit sein.
- Barrierefreier Waschtisch
Bei einer barrierefreien Waschgelegenheit hat der Nutzer Beinfreiheit unter dem Waschtisch. So ist es Badnutzern möglich, sich im Sitzen zu waschen.
Um ein Waschbecken unterfahrbar zu gestalten, müssen die Ableitungen entweder unter Putz verlegt werden. Eine Alternative bietet der sogenannte Flach-Aufsatz-Siphon, welches nur wenig Platz unterhalb des Waschbeckens erfordert.
Neben den Waschtischen müssen im barrierefreien Bad Stützgriffe angebracht werden. Sie sollten eine Stützlast von mindestens 100 Kilogramm aufweisen.
DIN 18040-2 R:
- Für ein rollstuhlgerechtes Bad muss der Waschtisch bzw. das Waschbecken unterfahrbar sein und Beinfreiraum in 90 cm Breite bieten.
- Rollstuhlgerechte Waschtische werden in max. 80 cm Höhe angebracht.
- Barrierefreie Spiegel
Die DIN 18040-2 schreibt das Anbringen eines mindestens einen Meter hohen Spiegels unmittelbar über dem Waschtisch vor.
DIN 18040-2 R:
- Für Rollstuhlfahrer eignen sich zum Beispiel schwenkbare Kippspiegel.
immoverkauf24 Tipp
In vielen Badezimmern lässt sich mehr Freiraum schaffen als auf den ersten Blick möglich erscheint: Durch geschickte Anordnung der Objekte lassen sich auch schmale Badezimmer für Rollator- oder Rollstuhlnutzer optimieren, denn die DIN 18040-2 erlaubt, dass sich geforderte Bewegungsflächen überlagern. So kann die Duschfläche als Wendefläche miteinbezogen werden und durch unterfahrbare Objekte entsteht ebenfalls mehr Bewegungsraum. Das Ergebnis sollte auf jeden Fall derart sein, dass die Badnutzer mit Stützhilfen wie Rollatoren sich drehen können und nicht rückwärts gehen müssen.
- Barrierefreie Armaturen
Die Armaturen im barrierefreien Bad müssen einfach zu bedienen sein und dürfen max. 40 cm Abstand zur Vorderkante des Waschbeckens haben. Empfehlenswert sind deshalb Einhebelmischer mit einem möglichst langen Bedienelement. Wer es noch einfacher wünscht, sollte sich für berührungslose Armaturen entscheiden. Sie ermöglichen eine Bedienung über einen optischen Sensor. Wichtig: Berührungslose Armaturen eignen sich nicht für sehgeschädigte Menschen. Zudem erlauben sie nur eine Temperatur von maximal 45 Grad Celsius. Ob Einhebelmischer oder sensorgesteuerte Armatur, in jedem Fall sollte in einem barrierefreien Badezimmer der Wasserauslauf schwenkbar sein.
- Stützgriffe
Neben den Waschtischen müssen im barrierefreien Bad Stützgriffe angebracht werden. Sie sollten eine Stützlast von mindestens 100 Kilogramm aufweisen.
- Barrierefreies WC
Hochklappbare Stützgriffe zu beiden Seiten der Toilette sind für ältere Bewohner sehr hilfreich. Weitere Vorgabe ist eine Rückenlehne im Abstand von 55 cm von der WC-Vorderkante. In der Regel ist diese Rückenlehne bereits durch die Zimmerwand gegeben. Für die Höhe des barrierefreien WCs gibt es einen gewissen Spielraum. So sollte der Sitz auf einer Höhe zwischen 46 und 48 cm angebracht werden. Dabei gilt die Regel: Je niedriger der WC-Sitz angebracht ist, umso schwieriger ist das Aufstehen für hilfsbedürftige Personen.
DIN 18040-2 R:
- Für ein rollstuhlgerechtes WC sind Haltegriffe verpflichtend.
- Außerdem sollte das WC 55 cm hoch und 70 cm tief sein, damit bequemes Sitzen möglich ist.
immoverkauf24 Info: Was heißt barrierefrei, altengerecht oder seniorengerecht?
Im Alltag werden die Begriffe "barrierefrei", "behindertengerecht" oder auch "altengerecht" und "seniorengerecht" oft synonym verwendet. Im Gegensatz zum Begriff "barrierefrei" sind die anderen Begrifflichkeiten jedoch nicht definiert - weder rechtlich noch durch eine DIN-Norm. Der Überblick:
- Seniorengerecht / Altersgerecht: Die Begriffe sind gesetzlich nicht definiert. Häufig werden sie genutzt, um zu beschreiben, dass ein Badezimmer zwar über Hilfsmittel und Einrichtungsgegenstände verfügt, die die Nutzung im Falle von Alter, Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel breitere Türen oder die Ausstattung mit Haltegriffen. Die Vorschriften gemäß DIN 18040-2 sind jedoch nicht erfüllt.
- Barrierefrei: Die Vorgaben der DIN 18040 für ein barrierefreies Bad sind erfüllt. Die Nutzung aller sanitären Einrichtungsgegenstände ist auch mit körperlichen Einschränkungen möglich. Die Maße und Abstände nach DIN 18040 werden eingehalten.
- Barrierearm: Der Begriff wird dann benutzt, wenn die Bauausführung an die DIN-Vorschriften für barrierefreies Bauen angelehnt ist, aber etwa aufgrund der vorhandenen Bausubstanz oder des Platzangebots nicht in letzter Konsequenz DIN-gerecht erfüllen lässt. Für die alltägliche Nutzung von Bädern in Privatwohnungen ist die barrierearme Gestaltung häufig ausreichend.
- Barrierefreie Dusche
Eine barrierefreie Dusche kommt ohne Stufen oder sonstige Hindernisse im Einstiegsbereich aus und weist einen Bewegungsspielraum von 120 x 120 cm auf. Erlaubt ist ein Niveauunterschied von max. 2 cm der Duschwanne zum umliegenden Boden. Zudem schützt ein rutschhemmender Bodenbelag vor etwaigen Stürzen beim Einstieg oder Verlassen der Dusche. Vorgeschrieben sind außerdem belastbare Haltegriffe in der Dusche sowie ein Duschsitz, der sich hochklappen lässt. Der Sitz sollte auf einer Höhe von 46 bis 48 cm angebracht sein. Die seitlich hochklappbaren Stützgriffe sollten zu beiden Seiten des Sitzes angebracht werden. Für den Zwischenraum sind 65 bis 70 cm Platz vorgeschrieben. Der Klappsitz sollte zudem eine Tiefe von mind. 45 cm aufweisen. Zudem sollte der Klappsitz für eine Stützlast von mind. 100 Kg geeignet sein.
DIN 18040-2 R:
- Der Duschbereich muss für Rollstuhlnutzer eine Mindestfläche von 150 x 150 cm aufweisen und schwellenlos erreichbar sein.
- Barrierefreie Armaturen in der Dusche
Auch für die Armaturen in der Dusche gilt es einen Einhebelmischer zu verwenden, der in einer Höhe von 85 cm angebracht wird. So kann die Armatur sowohl im Sitzen als auch im Stehen problemlos bedient werden.
- Barrierefreie Badewanne
Die DIN 18040-2 empfiehlt, dass ein nachträgliches Aufstellen einer Badewanne im Bereich der Dusche möglich sein sollte. Die bequemste Möglichkeit für ein barrierefreies Vollbad stellt eine Badewanne mit seitlicher Tür dar. Der Nachteil: Das Wasser kann erst eingelassen werden, wenn der Nutzer in der Wanne sitzt und die Tür verschlossen ist. Eine Alternative zur Badewanne mit Tür ist ein Wannenlifter – für ein rollstuhlgerechtes Bad ist er verbindlich. Die einfachste Variante ist der Stuhllifter, der zum Einstieg in die Badewanne nach oben gefahren wird und dann in die Wanne hinabgelassen wird. Weniger sperrig sind sogenannte Sitztuchlifter, die den Nutzer auf den Boden der Badewanne absenken. Auch Badekissen, die in etwa auf die Höhe der Badewanne aufgepumpt werden, erleichtern den Einstieg in die Badewanne. Bei einer barrierefreien Badewanne sind außerdem belastbare Stützgriffe hilfreich.
DIN 18040-2 R:
- Die Möglichkeit des nachträglichen Aufbaus einer barrierefreien Badewanne ist im rollstuhlgerechten Bad Pflicht.
- Visuelle Gestaltung
Die DIN 18040 sieht vor, dass sich Ausstattungselemente in einem barrierefreien Badezimmer auch optisch von der Umgebung abheben. Das gelingt zum Beispiel durch den Einsatz kontrastreicher Farben und einer ausreichenden Beleuchtung.
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3. Was kostet ein barrierefreies / seniorengerechtes Bad? Überblick per Tabelle!
Die Kosten für ein barrierefreies Bad sind abhängig von der gewünschten Ausstattung, den gewählten Materialien und von den baulichen Gegebenheiten wie der Raumgröße. Hier einige Richtwerte für Badumbau-Kosten:
- Umbau Wanne zur Dusche: ca. 3.000 Euro
- Einbau einer Badewannentür: ca. 2.000 Euro
- Komplettbadsanierung: ca. 10.000 Euro
immoverkauf24 Tipp
Die Zuschüsse von 4.000 Euro pro Person für wohnraumverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse lassen sich bündeln. So erhält etwa ein pflegebedürftiges Paar bis zu 8.000 Euro für Umbauten, insgesamt ist eine Bündelung von bis zu 16.000 Euro möglich.
Wer eine umfassende Umgestaltung des Badezimmers plant, sollte sich in jedem Fall von einem Fachmann über die Möglichkeiten und anfallenden Kosten beraten lassen.
Im umfassenden Badumbau enthalten sind ...
- das Entfernen und Entsorgung der vorhandenen Sanitäranlagen
- der Bau einer bodenebenen Dusche
- der Einbau eines WCs in entsprechender Höhe, inklusive Stützklappgriffe und Vorwand-Installations-Element
- die Installation eines unterfahrbaren Waschtisches mit Unterputzsiphon oder Flachaufputzsiphon
- der Einbau eines neuen Heizkörpers
- der Einbau eines rutschhemmenden Bodenbelags
- die Kosten für Maler-, Fliesen-, Elektro- und Sanitärarbeiten
Zusätzliche Kosten können anfallen für ...
- das Versetzen von Wänden, um mehr Fläche zu schaffen
- der Austausch der Tür
- der Einbau einer Fußbodenheizung
- spezielle Bedienelemente, z. B. elektrischer Fensterantrieb
Wer sein Badezimmer mit einfachen Mitteln für die Bedürfnisse im Alter gestalten möchte, kann Kosten sparen. So lässt sich ein teilweise barrierefreies Badezimmer mit geringem Geldeinsatz umbauen.
Maßnahmen & Kosten für barrierearmes Wohnen
Hilfsmittel / Umbauten | Kosten |
Haltegriffe: Einfache Haltegriffe für Bad, WC und Dusche |
ab 16 Euro |
Stützgriffe: Klappbare Stützgriffe zum Anbringen neben dem WC | ab 50 Euro |
Duschstuhl: Anstelle eines klappbaren WC-Sitzes eignet sich auch ein einfacher Duschstuhl oder Hocker für die Dusche |
rund 100 Euro |
Einstiegshilfe: Eine Einstiegshilfe für die Badewanne oder Dusche mit Haltegriffen | ab 50 Euro aufwärts |
Bodenbelag: Rutschhemmend wirken schon handelsübliche Weichschaummatten. Diese sind z. B. in Fachmärkten oder online erhältlich | bei einer Größe von 0,65 Meter x 1,4 Meter: ab 12 Euro |
Beleuchtung: Austausch der Leuchtmittel im Bad: je nach Beschaffenheit der neuen Leuchtmittel und etwaigem Arbeitsaufwand durch Elektro-Arbeiten | ca. 100 bis 200 Euro |
Kippspiegel: Handelsübliche Kippspiegelhalterungen |
ab 25 Euro aufwärts pro Stück |
Bei den hier angegebenen Preisen handelt es sich um grobe Richtwerte, von denen die Preise bei der individuellen Umgestaltung des Bades abweichen können.
Immobilienbesitzer, die nur wenig Rente beziehen und keine oder nicht ausreichend hohe Zuschüsse erhalten, können mithilfe einer Leibrente zu Hause wohnen bleiben, die Rente aufstocken und ggf. ihr Badezimmer barrierefrei umgestalten.
4. Förderung: Zuschüsse für den Umbau zu einem barrierefreien Bad?
Wer ein Bad barrierefrei umgestalten möchte, kann auf vielfältige Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Neben Bund und Ländern stellen je nach Region auch Kommunen oder Landkreise eigene Fördermittel zur Verfügung. Wer öffentliche Fördermittel beziehen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die gängigsten Förderprogramme:
Geldgeber | Programm | Förderung | Voraussetzung |
Kreditanstalt für Wiederaufbau / KfW-Bank |
159 Altersgerecht Umbauen - Kredit |
Bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades; Schaffung bodengleicher Duschplätze; Modernisierung von Badobjekten; Einbau von Stütz- und Haltesystemen | Vielfältige technische Mindestanforderungen, z.B. an die Raumgröße, Größe der Bewegungsflächen, an die Abstände zwischen den Sanitärobjekten, Höhe der Sanitärobjekte und vieles mehr. Beratung zwingend erforderlich! |
Kreditanstalt für Wiederaufbau / KfW-Bank |
455 Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss- Barrierereduzierung |
Bis zu 6.250 Euro Zuschuss je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades; Schaffung bodengleicher Duschplätze; Modernisierung von Badobjekten; Einbau von Stütz- und Haltesystemen | Vielfältige technische Mindestanforderungen, z.B. an die Raumgröße, Größe der Bewegungsflächen, an die Abstände zwischen den Sanitärobjekten, Höhe der Sanitärobjekte und vieles mehr. Beratung zwingend erforderlich! |
Pflegekasse, Pflegeversicherung | Zuschuss in Höhe von maximal 4.000 Euro für z.B. Einbau einer ebenerdigen Dusche, von Stützgriffen, eines höhenverstellbaren WC uvm. | Feststellung eines Pflegegrades und Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme zum Erhalt der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen | |
Krankenkasse |
Hilfsmittelverordnung der Krankenkasse | Kostenübernahme von bestimmten Hilfsmitteln, z.B. Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe, mobiler Duschhocker, Badewannenlift | Ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt mit genauer Bezeichnung des Hilfsmittels |
Stiftungen |
je nach Stiftung | z.T. volle Kostenübernahme bei bestimmten Maßnahmen | Oftmals richten sich Stiftungen an Menschen mit ganz bestimmten Erkrankungen, z.B. Personen, die an Multipler Sklerose erkrankt sich; Stiftungssuche auf www.stiftungen.org |
Sozialhilfeträger |
Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II | Übernahme der Kosten für notwendige Umbauten | Nachweis, dass andere Förderungen ausgeschöpft sind; Einreichen aller Kostenvoranschläge; Nachweis, dass alternativ keine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht |
Eingliederungshilfe |
Leistungen für Wohnraum |
Kostenübernahme für Umbauten im Badezimmer |
Nachweis, dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind; medizinisch absolut notwendige Umbauten; Einkommens- und Vermögensgrenzen |
Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedenste Förderprogramme zum barrierefreien Bauen und Umbauen. Eine Übersicht gibt es auf "einfach teilhaben" - dem Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.
immoverkauf24 Hinweis
Antragsteller sollten bei jeder Art von Fördermaßnahme beachten, dass sie den Förderantrag vor der Auftragserteilung an Handwerker und somit auch vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen. Sonst kann eine Förderung scheitern, z.B. weil ein Handwerksbetrieb nicht für den barrierefreien Umbau zertifiziert ist.
Förderungen der Bundesländer für barrierefreies / behindertengerechtes Wohnen
Neben der bundeseinheitlichen Förderung durch KfW und Pflegekasse haben auch einige Bundesländer Förderprogramme aufgelegt. Die Bedingungen und die Förderhöhe sind entsprechend unterschiedlich.
Bundesland | Förderinstitut |
Baden-Württemberg | L-BANK |
Bayern | Staatsministerium des Innern |
Berlin | IBB |
Brandenburg | ILB |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | WI-Bank |
Niedersachsen | NBank |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
Saarland | SIKB |
Sachsen | SAB |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | IB SH |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank |
5. Was sind die Voraussetzungen für ein barrierefreies Bad?
Wer ein barrierefreies Bad gestalten möchte, sollte prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehören:
- Platzangebot: Reichen die Quadratmeter im Badezimmer aus, um ausreichend Bewegungsfläche von mind. 120 x 120 cm zu schaffen? Wenn das Bad nicht genügend Platz bietet und größere Umbaumaßnahmen eine Option sind, sollte das Platzangebot insgesamt geprüft werden. Eine Option könnte es dann sein, die Wände im Wohnraum entsprechend zu versetzen. Das erfordert jedoch umfangreichere Investitionen.
- Beschaffenheit der Wände: Sind die Wände solide und stabil genug, um Haltegriffe, die unter Umständen einer hohen Belastung ausgesetzt werden, anzubringen?
- Finanzieller Spielraum: Sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um die gewünschten Maßnahmen umsetzen zu können?
- Genehmigung: Handelt es sich um eine eigene Immobilie oder müssen barrierefreie Umbauten mit dem Hauseigentümer abgestimmt werden?
6. Was ist bei der Planung eines barrierefreien Bades wichtig?
Wer ein barrierefreies oder barrierearmes Bad plant, sollte einige Fragen klären, bevor die Handwerker an die Arbeit gehen. So sollten Bauherren entscheiden, welchen Anforderungen das Bad genügen soll. Ist das Badezimmer konkret für den einen tatsächlichen Pflegefall vorgesehen, dann richten sich die Anforderungen nach den konkreten Bedürfnissen des Betroffenen.
Wem die Anforderungen der DIN 18040-2 zu hoch sind oder wer bei einer Renovierung des Badezimmers zunächst für mehr Komfort und eine einfache Bedienbarkeit sorgen möchte, kann das Bad auch teilweise barrierefrei umbauen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage, ob für die Baumaßnahme öffentliche Fördermittel zum Einsatz kommen sollen. In diesem Fall sind die Vorgaben des jeweiligen Geldgebers zwingend einzuhalten. So hat etwa die KfW-Bank eigene Standards für das altersgerechte Umbauen definiert, etwa den Standard "altengerechtes Haus", der Fördermittel für umfängliche Umbauten im gesamten Haus bzw. in der gesamten Wohnung bereitstellt. Es sind jedoch auch einzelne Fördermaßnahmen für den teilweise barrierefreien Umbau möglich. Wer unsicher ist, ob er alle Vorschriften einhält, sollte sich im Vorfeld professionell beraten lassen.
7. Wie lässt sich ein Bad barrierearm / senorengerecht umbauen?
Wenn umfangreiche Investitionen in die Gestaltung eines barrierefreien Badezimmers nicht möglich oder nicht notwendig sind, lässt sich auch mit wenig Aufwand eine Barrierereduzierung erreichen. Soll das Bad für eine nur leicht hilfsbedürftige Person eingerichtet und ohne Verwendung von öffentlichen DIN-gebundenen Fördermitteln gestaltet werden, genügt schon ein überschaubares Budget. Die Zuschüsse der Pflegekasse für die Wohnraumanpassung sind nicht an eine barrierefreie Gestaltung nach DIN-Norm gebunden und können für mehrere Wohnraumanpassungen genutzt werden.
Diese Umbauten verschaffen mehr Sicherheit im Bad und erfordern nur einen geringen Aufwand:
- Haltegriffe: Haltegriffe an Wänden, gegebenenfalls neben dem Waschtisch, in der Dusche und an der Badewanne.
- Einstiegshilfen: Beim Einstieg in die Dusche oder Badewanne helfen schon handelsübliche Stufen, die es zum Teil auch mit Haltegriffen gibt. Dadurch lässt sich zum Beispiel der sehr viel aufwändigere Bau einer bodenebenen Dusche vermeiden.
- Bodenbelag: Ein rutschhemmender Bodenbelag lässt sich schon durch entsprechende Aufkleber für Bodenfliesen sowie den Duschboden schaffen.
- Beleuchtung: Ein Austausch der Leuchtmittel reicht oftmals schon aus, um das Badezimmer heller und damit übersichtlicher zu gestalten.
- Kippspiegel: Statt eines schwenkbaren Spiegels lassen sich vorhandene Spiegel mithilfe von Kippspiegelhalterungen mit wenigen Handgriffen zum Kippspiegel umgestalten.
- Platzangebot: Um Bewegungsfreiheit zu schaffen, sollten überflüssige Möbelstücke wie Kommoden oder Ablagen aus dem Bad entfernt und gegebenenfalls durch platzsparende Regale ersetzt werden.
Ist eine Leibrente eine Option?
Wenn Sie sich fragen, ob eine Immobilienleibrente eine Option für Sie sein könnte, um so lange wie möglich komfortabel in Ihrem Eigenheim wohnen zu bleiben, erhalten Sie hier Beratung und eine kostenlose Berechnung einer möglichen Leibrente.
Falls Sie an einer kostenlosen Beratung und einer unverbindlichen Berechnung einer möglichen Leibrente interessiert sind, füllen Sie einfach das folgende Formular aus.