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Tagespflege und Nachtpflege – Unterstützung für Angehörige

Um Pflegebedürftigen Gesellschaft zu verschaffen oder pflegende Angehörigen zu entlasten, können Versicherte teils zu Hause und teils in einer Einrichtung versorgt werden. Über Voraussetzungen, Ansprüche, Kosten und Leistungen bei der Tages- und Nachtpflege.

1. Definition: Was ist Tagespflege und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege bezeichnet die zeitweilige Versorgung von Pflegebedürftigen in einer (teil-)stationären Einrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst, die ansonsten zu Hause gepflegt werden. Diese Versorgung findet entweder nachts oder tagsüber statt.

In der Regel öffnen Tagespflege-Einrichtungen montags bis freitags zwischen 8:00 bis 17:00 Uhr. Sie bieten neben der pflegerischen Betreuung und den Mahlzeiten auch eine Fülle von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten. Das Angebot kann stundenweise, tageweise oder auch die ganze Woche in Anspruch genommen werden – ganz so, wie der Pflegebedürftige es wünscht.

In Einrichtungen der Nachtpflege übernehmen die Mitarbeiter das Zu-Bett-Bringen, die Körperpflege, evtl. medizinische Behandlungspflege, sie betreuen die Übernachtung und das Aufstehen am nächsten Tag pflegerisch. Es besteht die Möglichkeit, eine spezielle Nachtpflege-Einrichtung in Anspruch zu nehmen oder aber ein Pflegeheim aufzusuchen, dass diese Dienstleistung anbietet. Auch bei einigen ambulanten Pflegediensten stehen für diese spezielle Betreuungsform Mitarbeiter zur Verfügung, die direkt ins Haus kommen. 

  • Übrigens: Bei Pflegebedürftigkeit stellt sich Immobilienbesitzern häufig die Frage: Was mit der Immobilie im Alter tun? Ist die Pflege zu Hause weiterhin möglich oder ist der Umzug in eine Wohnform im Alter sinnvoll? Ist der Verkauf oder eine Verrentung sinnvoll? 

immoverkauf24 Info: Was ist Wochenendpflege?

Eine vollstationäre Unterbringung von Pflegebedürftigen am Wochenende ist in einigen Altenpflegeheimen möglich. Eine solche kurzfristige Entlastung bezuschusst die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 über die Mittel aus der Kurzzeitpflege. Häufig findet eine Wochenendpflege bei Demenzkranken statt.

2. Tages- und Nachtpflege: Kosten und Kostenübernahme? – Übersichts-Tabelle & Beispiele!

Die Zuschüsse der Pflegeversicherung für die Tages- oder Nachtpflege, die sog. teilstationäre Pflege, hängen vom festgestellten Pflegegrad ab. Sie entsprechen den Zuschüssen, wie sie für Pflegesachleistungen (also die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) bereitgestellt werden.

Leistungen der Pflegekassen für die teilstationären Pflege je Pflegegrad

Pflegegrad Zuschuss je Monat
2 bis zu 689 Euro
3 bis zu 1.298 Euro
4 bis zu 1.612 Euro
5 bis zu 1.995 Euro

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 können lediglich den sog. Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) für die Tages- oder Nachtpflege aufwenden. Sie müssen die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend die Rechnung bei der Pflegeversicherung einreichen.

Im Übrigen gilt: Die Zuschüsse der Pflegeversicherung beziehen sich lediglich auf die pflegerische Versorgung, die soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege während der Tages- oder Nachtpflege. Außerdem werden die Fahrtkosten übernommen (§ 41 SGB XI). Doch in einer teilstationären Einrichtung fallen weitere Kosten an.

Diese Kosten sind von Pflegebedürftigen anteilig zu tragen:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Lebensmittelaufwand
  • Investitionsaufwände (abzüglich öffentlicher Förderung)

Zu diesen Kosten, die für alle Nutzer einer Tagespflegeeinrichtung gleich hoch sind (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (eeE)), kommen noch die pflegerischen Aufwendungen (der sog. Pflegesatz) pro Tag.

Beispiel: Tagespflege-Kosten in Mecklenburg-Vorpommern

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesatz pro Tag 41,97 Euro 50,14 Euro 57,57 Euro 65,00 Euro 68,71 Euro
Unterkunft / Verpflegung 10,73 Euro 10,73 Euro 10,73 Euro 10,73 Euro 10,73 Euro
Investitionsaufwendungen (abzgl. öffentlicher Förderung) 9,71 Euro 9,71 Euro 9,71 Euro 9,71 Euro 9,71 Euro
Gesamt pro Tag 62,41 Euro 70,58 Euro 78,01 Euro 85,44 Euro 89,15 Euro

Lediglich der Pflegesatz und die Beförderungskosten, werden von der Pflegeversicherung bezuschusst, nicht aber vollständig gedeckt. Den verbleibenden Restbetrag muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen.

Ein Rechenbeispiel: Kosten & Zuschüsse bei der Tagespflege

Marta Wellmann leidet an einer beginnenden Demenz. Sie besitzt den Pflegegrad 2 und wird von ihrer Tochter betreut. Wenn diese an vier Tagen in der Woche arbeitet, wird Marta Wellmann in eine Tagespflege-Einrichtung gefahren. Dort verbringt sie den Tag, trifft andere Senioren, nimmt gemeinsam mit diesen die Mahlzeiten ein und nimmt das Freizeitangebot wahr. Die Rechnung am Monatsende sieht so aus:

Ein Rechenbeispiel

4 Tage Tagespflege pro Woche = 16 Tage im Monat:

16 * 20,44 Euro (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
+ 16 * 50,14 Euro (Pflegesatz)
= 1.129,28 Euro Gesamtkosten für die Tagespflege
- 689 Euro (Pflegeversicherungszuschuss) 
= 440,28 Euro Selbstkosten                    

Ergebnis: Marta Wellmann zahlt 440,28 Euro pro Monat aus eigenen Mitteln für die Tagespflege. Doch auch diesen Selbstbehalt kann Marta Wellmann noch weiter verringern, etwa durch Kombinationen mit anderen Pflegeleistungen.

3. Tages- und Nachtpflege mit anderen Pflegeleistungen kombinieren?

Die Zuschüsse zur Tages- oder Nachtpflege lassen sich mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren, denn Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 dürfen neben den Leistungen der Tages- und Nachtpflege auch noch Pflegegeld, Pflegesachleistungen bzw. eine Kombination davon in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden nicht auf das Budget für die Tages- und Nachtpflege angerechnet (§ 41 SGB XI).

  • Kombination mit Pflegegeld

Sollten die monatlichen Kosten für die Tagespflege den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, so darf das Pflegegeld für die Tagespflege-Kosten eingesetzt werden.

  • Ein Beispiel: Beantragt Frau Wellmann Pflegegeld (was sie tun kann, da ihre Tochter ihre Pflegeperson ist), stehen ihr bei Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro zu. Ihr monatlicher Eigenanteil bei der Tagespflege verringert sich auf 124,28 Euro.
  • Kombination mit Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die einen ambulanten Pflegedienst nutzen, können für die Tages- oder Nachtpflege ihr Pflegesachleistungsbudget beanspruchen. Den Zuschuss der Pflegekasse zur Tages- und Nachtpflege erhalten sie dennoch.

  • Ein Beispiel: Frau Wellmann stehen mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 689 Euro zu. Den Teil, den sie nicht für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes benötigt, kann sie für die Kosten der stationären Einrichtung verwenden. Den Zuschuss zur Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro erhält sie außerdem.
  • Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

§ 38 SGB XI ermöglicht es Pflegebedürftigen, die Budgets von Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren.

  • Ein Beispiel: Frau Wellmann wird von ihrer Tochter (als Pflegeperson) und einem ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung) gemeinsam betreut. So kann sie sich entscheiden, wie viel Pflegesachleistungen sie beansprucht. Entscheidet sie sich dafür, nur rund 60 Prozent vom Pflegesachleistungsbudget zu nutzen, stehen ihr 40 Prozent Pflegegeld zu. An diese Entscheidung ist sie allerdings sechs Monate gebunden.

4. Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?

Jeder Pflegebedürftige, der innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung in der gesetzlichen Pflegeversicherung war, hat Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege, sofern ihm einer der fünf Pflegegrade zuerkannt wird. Geregelt ist der Anspruch in § 41 Sozialgesetzbuch 10 SGB XI:

„Pflegebedürftige des Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.“

Immobilienbesitzer, die eine Aufstockung der Rente benötigen, z. B. wegen höherem Pflegeaufwand, können vom Hausverkauf auf Rentenbasis, auch Leibrente genannt, profitieren. Der Erlös wird in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt, Verkäufer können aber dennoch bis ans Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben. Informieren Sie sich kostenlos & unverbindlich zum Thema Leibrente!

4 Gründe, die für eine Versorgung in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege sprechen:

  1. Die Pflegeperson arbeitet tagsüber (oder aber nachts) und der Pflegebedürftige braucht in dieser Zeit Aufsicht und Betreuung.
  2. Die Pflegeperson arbeitet zwar nicht, braucht aber für einige Stunden am Tag oder in der Nacht Entlastung (ein häufiger Grund für eine Nachtpflege ist ein demenzkranker Mensch, der besonders nachts unruhig ist und die Pflegeperson nicht schlafen lässt).
  3. Der Pflegebedürftige lebt allein und wird nur von einem ambulanten Pflegedienst versorgt.
  4. Die Pflege ist aufwendig (z.B. palliativ, besondere Wundversorgung oder Intensivpflege-Patienten) – speziell in der Nacht.

5. Welche Leistungen und Angebote bietet die Tages- und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege unterscheiden sich naturgemäß hinsichtlich ihrer Angebote.

Zum Angebot einer Tagespflege zählen u.a.:

  • Einzel- und Gruppenbetreuung (z. B. gemeinsame Gymnastik, Basteln, Singen, Gedächtnistrainings)
  • Ausflüge und Besichtigungen
  • Gemeinsame Mahlzeiten (oft auch gemeinsames Kochen)
  • Unterstützung bei Fragen rund um die Pflegeversicherung (z. B. bei Anträgen etc.)
  • Behandlungspflegerische Maßnahmen (z. B. Wundversorgung)

Die Angebote der Nachtpflege sind während des späten Nachmittags bis zum nächsten Morgen erhältlich.

Das Angebot der Nachtpflege konzentriert sich u.a.:

  • auf Körperhygiene
  • auf Hilfe beim Zubettgehen
  • auf behandlungspflegerische Maßnahmen (z. B. An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen)
  • auf mögliche Angebote eines Nachtcafés
  • auf Hilfe beim Aufstehen

immoverkauf24 Info: Tages- und Nachtpflege bei Demenz?

Viele Menschen mit Demenz sind nachts besonders unruhig. Gerade für sie ist die zeitweilige nächtliche Unterbringung in einer Nachtpflege eine gute Betreuungsmöglichkeit. So können Angehörige einmal durchschlafen und der Pflegebedürftige ist gut und sicher untergebracht.

6. Welche Einrichtungen bieten Tages- und Nachtpflege an?

Einrichtungen der Tagespflege sind stark nachgefragt. In den letzten Jahren sind rund 5.000 dieser Einrichtungen neu entstanden. Experten schätzen, dass es über 60.000 Tagespflegeplätze gibt:

  • in speziellen Tagespflegeeinrichtungen (kommunal, gemeinnützig, privat)
  • als Zusatzangebot in Einrichtungen der vollstationären Pflege (Pflegeheime, Altenwohnheime etc.)

Es gibt auch Krankenhäuser oder Einrichtungen für behinderte Menschen, die Tagespflegeplätze anbieten. Allerdings empfiehlt es sich vor Nutzung des Angebots nachzufragen, ob Einrichtung einen Versorgungsvertrag mit der zuständigen Pflegekasse hat. Nur dann fließen die Zuschüsse der Pflegeversicherung in voller Höhe.

Bei der Suche nach einem geeigneten Platz helfen Pflegestützpunkte, ambulante Pflegeheime und auch Sozialberatungsstellen der Kommunen weiter. Auch im Internet gibt es Quellen, z. B. den Pflege-Navigator der AOK.

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