Pflegegrad 1 – diese Leistungen stehen Ihnen zu!
Mit dem Pflegegrad 1 erhalten auch geringfügig hilfsbedürftige Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung, die vor dem Jahr 2017 noch keine gesetzlichen Ansprüche hatten. immoverkauf24 gibt den Überblick, wer Ansprüche hat, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Leistungen mit Pflegegrad 1 verbunden sind.
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- Was bedeutet Pflegegrad 1? – Eine Definition
- Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade – Tabellarische Übersicht
- Welche Leistungen erhält man mit Pflegegrad 1? – Hier Tabelle!
- Die Voraussetzungen – Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1?
- Wie beantragt man Pflegegrad 1?
- Pflegegrad berechnen? Die Vorbereitung für die Begutachtung ist entscheidend.
1. Was bedeutet Pflegegrad 1? – Eine Definition
Die Leistungen der Pflegeversicherung dienen dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Selbstständigkeit und sollen eine schwere Pflegebedürftigkeit vermeiden bzw. hinauszögern. Der Pflegegrad gibt das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit an – je höher der Pflegegrad, desto ausgeprägter die Hilfsbedürftigkeit.
„Versicherte mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten erhalten den Pflegegrad 1 – und damit Zugang zu einem Teil der Leistungen der Pflegeversicherung.“
Beim Pflegegrad 1 geht es vor allem um Leistungen, durch die ein Pflegebedürftiger in seiner häuslichen Umgebung verbleiben kann, ohne dass er bereits vollen Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Diese bleiben Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorbehalten. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das seit Januar 2017 greift, wurden aus Pflegestufen Pflegegrade, seither werden sowohl Menschen, die körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als pflegebedürftig eingestuft.
2. Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade – Tabellarische Übersicht
Pflegestufen bis 31.12.2016 | Pflegegrad ab 01.01.2017 |
kein Äquivalent zu Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 1*** |
Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz* und Pflegestufe 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz* und Pflegestufe 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz* und Pflegestufe 3 mit Härtefall bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand** |
Pflegegrad 5 |
* z. B. bei Demenz
** bei täglicher Betreuung rund um die Uhr, auch Nachts
*** bereits bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
immoverkauf24 Info: MDK und MEDICPROOF
Der MDK hat – im Gegensatz zu MEDICPROOF, zuständig für die Begutachtung von privat Versicherten – noch weitere Aufgaben. Er ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, überprüft die Pflegequalität in Einrichtungen des betreuten Wohnens im Pflegeheim, in der Seniorenresidenz und im Krankenhaus. Er unterstützt Versicherte bei der Klärung von Behandlungsfehlern, prüft innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, berät bei Rehabilitation und Vorsorge, der Hilfsmittelversorgung und auch bei Prüfung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
3. Welche Leistungen erhält man mit Pflegegrad 1? – Hier Tabelle!
Leistung | Betrag |
Entlastungsbetrag | 125 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe / Senioren-WG | max. 2.500 Euro je Antragsteller, max. 10.000 Euro pro Wohngruppe |
Pflegehilfsmittel | 40 Euro monatlich |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | max. 4000 Euro pro Maßnahme und Antragsteller |
Beratung zu Hause | Kostenlos |
Pflegekurse für Angehörige | Kostenlos |
Mit Pflegegrad 1 im Pflegeheim?
Auch mit einem Pflegegrad 1 kann ein Pflegebedürftiger in ein Pflegeheim einziehen, also die sog. vollstationäre Pflege erhalten. Allerdings erhält er hier nur einen geringen Zuschuss von 125 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Leistungen wie Pflege, Unterkunft, Verpflegung etc. muss er selbst bezahlen. Viele Pflegeheime nehmen daher erst Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 auf.
Sie denken darüber nach, in ein Pflegeheim, eine Senioren-WG oder eine Einrichtung des betreuten Wohnens umzuziehen? Wir beraten Sie gerne kostenlos & unverbindlich darüber, was Sie im Alter mit Ihrer Immobilie tun können, da nicht selten ein Hausverkauf auf Rentenbasis eine ideale Lösung für viele darstellt.
Auf folgende Leistungen haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 keinen Anspruch:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Vollstationäre Leistungen
- Teilstationäre Leistungen: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Nacht- und Tagespflege
Allerdings können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 eine Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat finanzieren. Da ein Tag Kurzzeitpflege allerdings rund 100 Euro kostet, müssten die Leistungen mehrerer Monate angespart werden - dies ist bei den Entlastungsbeträgen möglich. Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege.
Überleitungspflege: kurzzeitige Pflegeleistungen von der Krankenversicherung
Manchmal ist ein Versicherter nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Lage, weitgehend selbstständig zu Hause zu leben. Dann kann er gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Überleitungspflege geltend machen (eine Art Haushaltshilfe beantragen) oder aber auf Kurzzeitpflege drängen. Genau wie bei der Pflegeversicherung hat ein Krankenversicherter auch ohne Pflegegrad Anspruch auf max. vier Wochen Kurzzeitpflege bzw. Kostenzuschuss von 1.612 Euro/ Jahr.
4. Die Voraussetzungen – Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1?
Ausschlaggebend für die Vergabe des Pflegegrades sind Punkte, die ein Gutachter des MDK bei der Pflegebegutachtung einem Pflegebedürftigen zuordnet. Dabei prüft der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, genannt Module:
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Anschließend werden die innerhalb eines Moduls / Lebensbereiches vergebenen Punkte noch einmal unterschiedlich gewichtet. Anhand der Grafik können Sie sehen, dass der Bereich Selbstversorgung mit 40 Prozent gewichtet wird, die beiden Bereiche 5. und 6. mit jeweils 7,5 Prozent.
Ein potenzieller Pflegebedürftiger muss keinesfalls in jedem Modul Punkte erhalten, um als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes eingestuft zu werden. Wichtig ist allein, dass es Bereiche gibt, in denen seine Selbstständigkeit bzw. seine Fähigkeiten eingeschränkt sind. So kann ein Mensch mit beginnender Demenz durchaus in der Lage sein, zu gehen und sogar weitere Strecken zurückzulegen (das würde 0 Punkte im Modul Mobilität bedeuten). Andererseits kann er sich nicht mehr selbstständig waschen, muss immer wieder angeleitet werden, geht auch nicht mehr selbstständig zur Toilette etc. So kommen recht schnell mehrere Punkte im Modul „Selbstversorgung“ zusammen.
Am Ende können so über 12,5 Punkte entstehen – und das wäre dann mindestens der Pflegegrad 1. Für die gesetzlich Versicherten werden diese Gutachter vom MDK gestellt, für privat Versicherte von MEDICPROOF. Diese Gutachter besuchen die Antragsteller – in ihrer eigenen seniorengerechten Wohnung, im betreuten Wohnen, in einer Senioren-WG oder für eine Höherstufung auch im Pflegeheim – und nehmen die Begutachtung nach einem einheitlichen Regelwerk vor, dem sog. Begutachtungsinstrument.
5. Wie beantragt man Pflegegrad 1?
Es gibt keinen bestimmten Antrag auf den Pflegegrad 1, sondern am Anfang steht die Bitte an die Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Es reicht oft schon ein Anruf bei der Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse des Antragstellers) oder ein formloses Schreiben oder eine E-Mail aus. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Muster "Antrag Pflegekasse" zum Download, um einen Pflegegrad beantragen zu können.
Daraufhin kommt ein Gutachter des MDK zum Versicherten nach Hause und prüft auf der Grundlage des sog. Begutachtungsinstrumentes (einer Art Fragenkatalog) die Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit des Versicherten. Fragen werden gestellt, vieles muss erzählt, manches sogar gezeigt werden (z. B. die Funktionseinschränkung der Arme), um in den sechs Modulen (den Lebensbereichen) Punkte zu erhalten. Diese werden nach einem festgelegten System addiert, unterschiedlich gewichtet (Punkte im Modul Selbstversorgung fließen z. B. in einem höheren Maße ein als Punkte in der Mobilität).
Eine gute Stunde dauert eine solche Begutachtung, mitunter auch etwas länger. Am Ende steht immer die Empfehlung des Gutachters, der die Pflegekasse folgen kann oder auch nicht. Wird kein (oder ein zu geringer) Pflegegrad zuerkannt, so kann der Versicherte diesem Bescheid widersprechen und eine erneute Begutachtung verlangen. Für diesen Zweck hat immoverkauf24 ein kostenloses Muster Widerspruch Pflegegrad erstellt, welches Sie als Vorlage für den Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse nutzen können.
6. Pflegegrad berechnen? Die Vorbereitung für die Begutachtung ist entscheidend.
Wer wissen möchte, wie seine Chancen auf Zuerkennung eines Pflegegrades stehen, kann vorab im Internet einen sog. „Pflegegradrechner“ durchspielen. Das ist allerdings nicht mehr als ein ungefährer Hinweis, Aufschluss bringt nur die Begutachtung selbst. Auf diese gilt es, sich deshalb gut vorzubereiten. Dabei soll nicht übertrieben werden, es geht darum, die konkrete Situation möglichst realistisch darzustellen.
Wichtig bei der Vorbereitung der Pflegebegutachtung:
- Zeitpunkt wählen: Mancher Pflegebedürftige ist nachmittags erschöpfter und wesentlich eingeschränkte als vormittags. Es ist also wichtig, den Begutachtungstermin auf solche Zeiten zu legen, in denen die Einschränkungen des Betroffenen gut erkennbar sind.
- Stützende Dokumente: Ärztliche Diagnosen, Entlassungsberichte, Röntgenaufnahmen, Gutachten – Was immer an Dokumenten geeignet ist, um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, sollte zur Begutachtung vorliegen.
- Begutachtung verstehen: Es gibt eine Fülle von Erklärungen und guten Hinweisen zu den Pflegegraden und der Begutachtung – recht verständlich erklärt und gut nachvollziehbar können sie eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters sein.
- Teamarbeit: Der zu Begutachtende sollte niemals allein dem Gutachter gegenüberstehen. Gerade Menschen mit Demenz neigen dazu, sich sehr gut zu präsentieren, wenn „Besuch“ kommt. Doch das führt in die Irre und umso wichtiger ist es, dass Familienangehörige oder gute Freunde da sind, die Aussagen wie „Ich kann alles noch selbst, ich brauche niemanden“ in geeigneter Weise wieder richtigzustellen.
Besucht der Pflegebedürftige eine Tagespflege oder lebt er in einem Altenheim, kann der Gutachter auch dorthin bestellt werden.
Beratung: Was mit der Immobilie im Alter tun?
Leben Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in einem Eigenheim und sie fragen sich, ob und wie das bei Pflegebedürftigkeit weiterhin möglich ist? Wir beraten wir Sie gerne kostenlos & unverbindlich darüber, was Sie im Alter mit Ihrer Immobilie tun können - sowohl bei Umzug als auch beim Verbleib in den eigenen vier Wänden.
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