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Pflegegrad 2 – Überblick, Voraussetzungen & Geldleistungen

Mit dem Pflegegrad 2 hat ein Pflegebedürftiger jene Schwelle erreicht, bei der die Pflegeversicherung u.a. Pflegesachleistungen, also die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezuschusst oder Pflegegeld zahlt. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim wird finanziell von der Pflegeversicherung unterstützt. immoverkauf24 gibt einen Überblick, was Pflegegrad 2 bedeutet, wer Anspruch hat, welche Leistungen mit Pflegegrad 2 verbunden sind – und wie man sie beantragt.

1. Was bedeutet Pflegegrad 2? – Eine Definition

Schaubild Pflegegrad 2

Jeder Versicherte, der pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist, wird im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) in einen von fünf Pflegegraden eingestuft – stets gemessen daran, wie selbstständig er noch ist. Im Jargon der Pflegeversicherung heißt das für Pflegegrad 2:

"Der Versicherte ist in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt."

Maßstab für die Pflegegutachter ist seitdem nicht mehr der Hilfebedarf eines Betroffenen gemessen in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Dabei werden neben körperlichen Einschränkungen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und mit geistigen oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt – Letztere wurden im alten Begutachtungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt. Alle Pflegebedürftigen, die vor Januar 2017 bereits eine Pflegestufe 0 oder 1 hatten, erhielten automatisch den Pflegegrad 2, wurden also deutlich höher eingestuft.

2. Pflegegrad 2: Die Geldleistungen der Pflegekasse im Überblick – Hier Tabelle!

Mit Pflegegrad 2 hat der Pflegebedürftige eine Reihe von Ansprüchen an die Pflegeversicherung: Sie richten sich auch danach, ob der Versicherte zu Hause wohnt und dort gepflegt wird oder aber in einem Pflegeheim bzw. einer Einrichtung der vollstationären Pflege lebt.

Leistungen Bei ambulanter Pflege Bei stationärer Pflege
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich -
Pflegesachleistungen  724 Euro monatlich 770 Euro monatlich
Pflegegeld 316 Euro monatlich -
Kurzzeitpflege Max. 1774 Euro jährlich -
Verhinderungspflege Max. 1612 Euro jährlich -
Tages- und Nachtpflege 869 Euro monatlich -
Wohngruppenzuschlag 214 Euro monatlich -
Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe Bis zu 2500 Euro je Pflegebedürftigem, max. 10.000 Euro je Wohngruppe -
Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich -
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 Euro pro Maßnahme pro Pflegebedürftigem -
Kurse für Angehörige kostenlos -
Beratung in der Häuslichkeit kostenlos -
Pflegeberatung kostenlos -

Erhöhung der Leistungen für Pflegegrad 2 seit 01. Januar 2022

Im Zuge des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ab 01.01.2022 höhere Beträge für

  • Pflegesachleistungen: Der Betrag für die ambulante Pflege steigt um fünf Prozent auf 724 Euro (bisher 689 Euro)
  • den Eigenanteil in der stationären Pflege im Pflegeheim: Die Pflegeversicherung übernimmt im ersten Jahr fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten. Im zweiten Jahr steigt der Anteil auf 25 Prozent, im dritten Jahr auf 45 Prozent. Nach 36 Monaten übernimmt die Pflegekasse 70 Prozent des Eigenanteils. Die Pflegekasse rechnet auch angefangene Monate an.
  • Leistungen für Kurzzeitpflege: 10 Prozent mehr als bisher zahlt die Pflegekasse für die Kurzeitpflege, 1.774 Euro sind es jährlich (§ 42 Abs. 2 SGB XI). 

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet die Pflege Zuhause durch eine private Pflegeperson, etwa einen Angehörigen, oder durch professionelle Pflegekräfte, etwa einen Pflegedienst. Die häusliche Umgebung kann dabei sowohl eine eigene Immobilie, eine Mietwohnung, eine Senioren-WG, eine seniorengerechte Wohnung im Mehrgenerationenhaus oder in einer Einrichtung des betreuten Wohnens sein. 

Für Immobilienbesitzer, die ihre Rente aufstocken, aber in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, kann ein Hausverkauf auf Rentenbasis eine Option sein: Denn dabei findet ein Immobilienverkauf statt, jedoch bleibt ein lebenslanges Wohnrecht bestehen und der Verkäufer erhält monatlich eine Immobilienleibrente. Durch die regelmäßigen Zahlungen können Leistungen, die nicht von der Pflegekasse bezuschusst werden oder sogar Betreuer der 24-Stunden-Pflege finanziert werden.

Die Pflegeversicherung ermöglicht folgende Leistungen bei Pflegegrad 2:

  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2: Einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen hat jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad, also auch mit Pflegegrad 1. Damit können z.B. sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa für Wohnraumreinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste etc.) bezahlt werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Nacht- und Tagespflege, für die Kurzzeitpflege (für Kost & Logis im Pflegeheim) und für die Verhinderungspflege genutzt werden.
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhält Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat von seiner Pflegekasse, um damit die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte sicherzustellen. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld nur an nicht-professionell Pflegende.
  • Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2: Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhält seit 01.01.2022 um fünf Prozent erhöhte Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro pro Monat (zuvor 689 Euro). Damit sind Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gemeint, der seine Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnet. Übrigens können max. 40 Prozent dieses Betrages auch umgewidmet werden und z.B. für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.
  • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2: Manchmal benötigt ein Pflegebedürftiger für gewisse Zeit umfassendere Pflege – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt – und muss seine Häuslichkeit verlassen, um stationär in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Dies unterstützt die Pflegekasse für bis zu 56 Tage und mit max. 1.774 pro Jahr.
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2: Fällt ein pflegender Angehöriger oder eine andere nicht-professionelle Pflegeperson einmal aus, finanziert die Pflegekasse die Pflege zu Hause durch eine Ersatzperson:
    • Springt ein professioneller Pflegedienst ein, zahlt die Pflegekasse für max. 42 Tage max. 1.612 Euro pro Jahr.
    • Übernimmt hingegen ein Angehöriger die Verhinderungspflege, so werden die Kosten maximal in Höhe des 1,5-fachen des Pflegegeldes erstattet. Weitere Ausgaben (z.B. Fahrkosten, Verdienstausfall) müssen nachgewiesen werden. 

immoverkauf24 Info: Leistungen der Pflegekasse kombinieren

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Die Pflege kann zwischen Angehörigen und Diensten der ambulanten Pflege aufgeteilt werden, in solchen Fällen werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen jeweils anteilig ausgezahlt. 
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Wird innerhalb eines Jahres nicht der gesamte oder kein Betrag für die Kurzzeitpflege beansprucht, können 50 Prozent davon (max. 806 Euro) auf die Verhinderungspflege umgelegt und das Budget somit erhöht werden. Der ab 01.01.2022 erhöhte Satz für die Kurzzeitpflege gilt bei dieser Kombination nicht.
    Andersherum gilt: Wird in einem Jahr nicht der gesamte oder kein Betrag für die Verhinderungspflege beansprucht, so kann dieser Anspruch zu 100 Prozent (max. 1.774 Euro) zusätzlich für Kurzzeitpflege genutzt werden. Es kommen dann 3.386 Euro zusammen.
  • Pflegegeld bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beansprucht wird, wird das Pflegegeld nur zur Hälfte ausgezahlt. Nur am ersten und letzten Tag zahlt die Pflegekasse jeweils den vollen Betrag aus. Es gilt eine Ausnahme: Die Verhinderungspflege wird nur stundenweise, und zwar weniger als 8 Stunden je Einsatz benötigt. Dann zahlt die Pflegekasse den vollen Pflegegeld-Satz. Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse für bis zu 42 Tage pro Jahr. Bei der Kurzzeitpflege gilt diese Regelung für maximal 56 Tage pro Jahr.
  • Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2: Für den Besuch einer Einrichtung der Tages- und/oder Nachtpflege erhalten Pflegebedürftige 689 Euro pro Monat.
  • Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2: Pflegebedürftige, die mit mindestens einem weiteren Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Senioren-WG) leben, erhalten 214 Euro pro Monat.
  • Anschubfinanzierung für Wohngruppen-Gründung bei Pflegegrad 2: Bis zu 2.500 Euro erhalten Pflegebedürftige, die sich an der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligen (max. 10.000 Euro pro Wohngruppe).
  • Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) erhalten Pflegebedürftige 40 Euro pro Monat.
  • Pflegekurse: Pflegekurse für pflegende Angehörige sind kostenfrei. Sie werden u.a. von Pflegekassen oder Pflegediensten angeboten.
  • Beratungsbesuche: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf kostenlose Beratungstermine durch geschulte Pflegekräfte, die sie z. B. hinsichtlich einer Optimierung der Pflege oder des Wohnraums (z. B. Barrierefrei Wohnen) etc. beraten.

immoverkauf24 Tipp

Wenn der Gutachter schon während der Pflegebegutachtung festhält, welche Hilfsmittel der Pflegebedürftige benötigt (z. B. Hausnotruf, Rollstuhlrampe oder Pflegebett), das gilt bereits als Antrag an die Pflegekasse. Ein entsprechender Hinweis durch den Pflegebedürftigen bzw. einen Angehörigen bei der Pflegebegutachtung ist häufig sinnvoll.

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 2 bei stationärer Pflege

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, die in einem Pflegeheim oder anderen Einrichtungen der vollstationären Pflege leben, sieht die Pflegeversicherung einen Zuschuss vor. Bei Pflegegrad 2 beträgt er 770 Euro pro Monat für pflegebedingte Aufwendungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim.

Durch den Betrag für pflegebedingte Aufwendungen sind nicht die gesamten Kosten, die bei der Versorgung im Pflegeheim anfallen, gedeckt. Auf der monatlichen Rechnung eines Pflegeheims stehen noch weitere Posten, die vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden müssen.

Insgesamt setzen sich die Kosten eines Pflegeheims, die Pflegebedürftige selbst zahlen müssen, aus drei Komponenten zusammen:

  1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegerische Leistungen: Er ist für alle Bewohner eines Heimes gleich, unabhängig vom Pflegegrad, und wird von jeder Einrichtung nach bestimmten Kriterien festgelegt. Es handelt sich also um die Differenz zwischen dem Zuschuss der Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten in einer Einrichtung. 
  2. Unterkunft und Verpflegung
  3. Investitionskosten der Einrichtung

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Wichtig: Der Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim sinkt ab 01.01.2022

Um die seit Jahren steigende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren, zahlt die Pflegekasse für die Pflegegrade 2 bis 5 seit 1.1.2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Für Versicherte der Pflegegrade 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

3. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Begutachtungskriterien MDK

Wer nach dem 1. Januar 2017 als pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI anerkannt wird, hat zuvor eine Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen“ (MDK) bei gesetzlich Versicherten bzw. MEDICPROOF bei privat Versicherten durchlaufen. Im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“, so heißt die Begutachtung seit der Pflegereform 2017, bewertet der Gutachter das Maß der Beeinträchtigung des Antragstellers.

Während der Begutachtung notiert der Gutachter, in welchen Lebensbereichen Einschränkungen beim Versicherten bestehen. Je stärker die Selbstständigkeit innerhalb eines Bereichs eingeschränkt ist, desto höher fällt die vom Gutachter vergebene Punktzahl aus.

Folgende sechs Lebensbereiche werden begutachtet:

  1. Selbstversorgung
  2. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  3. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  4. Mobilität
  5. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  6. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Am Ende werden die den Lebensbereichen zugeteilten Punkte noch einmal unterschiedlich stark gewichtet (das Modul Selbstversorgung geht beispielsweise mit 40 Prozent und das Modul Mobilität nur mit 10 Prozent in die Gesamtbewertung mit ein) - siehe Schaubild rechts.

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss nicht in jedem Bereich eine Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. So kann ein Versicherter in der Lage sein, sich selbstständig fortzubewegen, sodass der Gutachter im Bereich Mobilität keine Punkte vergibt. Hat er jedoch Einschränkungen bei der Selbstversorgung, kann schnell eine höhere Punktzahl zusammenkommen.

Notwendige Punktzahl bei Pflegegrad 2

Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Der MDK-Mitarbeiter ordnet einem Versicherten einen Pflegegrad zu, je nachdem, wie stark er dessen Selbstständigkeit/Fähigkeiten beeinträchtigt einschätzt. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Für den Pflegegrad 2 muss ein Versicherter mindestens 24 Punkte bzw. bis zu 47,5 Punkte (von 100 möglichen) erhalten. 

4. Wie beantragt man Pflegegrad 2?

Wer noch keinen Pflegegrad hat, muss zunächst bei der Pflegeversicherung einen Pflegegrad beantragen. Liegt schon Pflegegrad 1 vor, gilt es eine Höherstufung zu beantragen. Es gibt keinen Antrag speziell für Pflegegrad 2, sodass die Schritte für den Antrag für jeden Pflegegrad die gleichen sind:

  1. Die oder der Versicherte stellt einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad bzw. eine Pflegebegutachtung - das kann per Anruf, Mail, Fax oder Brief geschehen. Empfehlenswert ist jedoch eine Form, mit der man den Antrag dokumentieren kann: Brief per Einschreiben mit Rückschein, Fax mit Sendebestätigung oder Mail.
  2. Daraufhin teilt die Pflegekasse einen Termin für die Begutachtung des Versicherten mit. Es ist jedoch auch möglich, Terminwünsche zu äußern und die Begutachtung auf für den Versicherten günstige Tage und Uhrzeiten zu legen. Ergebnis ist eine Pflegegrad-Empfehlung des Gutachters an die Pflegekasse.
  3. Der Versicherte erhält ein Schreiben der Pflegekasse mit der Mitteilung des Pflegegrades.
  4. Wenn kein oder ein zu geringer Pflegegrad zuerkannt wurde, können Versicherte Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse können Sie auch unser kostenloses Muster Widerspruch Pflegegrad nutzen.

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung durch den MDK oder Medicproof

Die Ergebnisse der Pflegebegutachtung haben weitreichende Folgen für die Betroffenen und ihre Angehörigen, deshalb gilt es, sich gut auf diese vorzubereiten.

  • Im Team auftreten: Jeder zu Begutachtende sollte einen vertrauten Menschen an seiner Seite haben, der dem Gutachter bei Bedarf Informationen liefert und dem Betroffenen emotionalen Halt bietet.
  • Orientierung verschaffen: Wie läuft die Begutachtung des ab und welche Fragen werden gestellt? Aufschluss gibt es auf den Artikeln MDK und Pflegegrade.
  • Keine Übertreibungen oder Beschwichtigungen: Der Pflegebedarf muss klar erkennbar sein. Viele ältere Menschen möchten sich gern weniger unterstützungsbedürftig präsentieren, als sie sind. Für den Tag der Pflegebegutachtung ist dies nicht angebracht.
  • Dokumente vorlegen: ärztliche Diagnosen, Entlassungsberichte, Röntgenaufnahmen, Gutachten etc.

Lebt der Antragsteller in einer altersgerechten Einrichtung, kann der Gutachter auch dorthin kommen.

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