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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

„Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ – hinter diesem Begriff aus dem Pflegeversicherung-Deutsch verbirgt sich eine wertvolle Hilfe für Pflegebedürftige und Pflegepersonen: Bis zu 4.000 Euro an Zuschüssen können Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten, wenn es darum geht, ihre Wohnung oder ihr Haus für das Wohnen im Alter barrierefrei zu gestalten. Und das nicht nur einmal. immoverkauf24 verschafft den Überblick.

1. Definition: Was bedeutet wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

„Unter „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ lassen sich alle Maßnahmen zusammenfassen, die ein barrierearmes oder barrierefreies Wohnen ermöglichen. Eine solche Maßnahme wird jedoch nur dann von der Pflegeversicherung bezuschusst, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“

Viele Häuser und Wohnungen in Deutschland haben enge Treppen, schmale Türen, verwinkelte Badezimmer. Wird ein Bewohner pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI, erweist sich so manche Wohnumgebung als großes Hindernis bei der Pflege. Ein Umstand, der auch den Pflegekassen bewusst ist. Sie gewähren deshalb bei vorliegendem Pflegegrad „finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen […], beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt.“ Dabei gilt: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.“ Allerdings: Tun sich mehrere Pflegebedürftige zusammen, etwa in einer Senioren-WG, können sie ihre Einzelansprüche miteinander kombinieren: So ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt (§ 40 SGB XI).

Die Voraussetzungen für Wohnumfeldverbesserungen im Überblick

Bei Pflegebedürftigkeit gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau der Wohnung, etwa ein barrierefreies Bad, wenn

  • der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat,
  • seine Selbstständigkeit dadurch ermöglicht, erhalten bzw. gesteigert wird oder
  • die Pflege eines Pflegebedürftigen erst ermöglicht oder
  • erleichtert wird, sodass Pflegepersonen weitgehend geschont werden.

Anspruch auf den Zuschuss der Pflegeversicherung hat nur der Pflegebedürftige. Die Zuschüsse gibt es nur für die Wohnumgebung, in der der Pflegebedürftige lebt.

Wenn die Kosten der Wohnraumanpassung sich nicht durch die Rente oder Zuschüsse der Pflegekasse decken lassen, kann für Immobilienbesitzer der Hausverkauf auf Rentenbasis eine Option sein: Sie verkaufen Ihr Wohneigentum, können jedoch bis zum Lebensende darin wohnen bleiben. Mithilfe der als Rente ausgezahlten Verkaufssumme lässt sich ein Zuhause altersgerecht umbauen und zusätzliche Pflegekosten oder sogar eine Betreuung der 24-Stunden-Pflege werden.

2. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – welche Zuschüsse gibt es, wer trägt die Kosten?

Nicht immer ist die Pflegekasse in der Leistungspflicht, wenn es um die Wohnraumanpassung bzw. wohnraumverbessernde Maßnahmen geht. Entscheidend für die Verantwortlichkeit ist Art und Ursache der Hilfsbedürftigkeit sowie Ziel der Umbaumaßnahme. Folgende Leistungsträger können ebenfalls wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen:

  • Unfallversicherung: wenn die Behinderung auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht.
  • Versorgungsamt: z. B. für Schwerbehinderte, Soldaten, Kriegsopfer, Opfer von Gewaltverbrechen
  • Integrationsamt: es werden begleitende oder nachgehende Hilfe im Arbeitsleben zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung gewährt.
  • Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit: im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können die Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung vom zuständigen Leistungsträger gedeckt werden. Die begleitende oder nachgehende Hilfe im Arbeitsleben zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung können auch vom Integrationsamt gewährt werden.

immoverkauf24 Tipp

Die Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bzw. die Erleichterung seiner Pflege lässt sich auch mit sog. Pflegehilfsmitteln erreichen, etwa Pflegebetten, die von der Pflegekasse subventioniert werden. Toilettenstühle, Rollstühle etc. sind hingegen Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet und in der Regel von der Krankenkasse bezuschusst werden. Eine Wohnumfeldverbesserung geht jedoch darüber hinaus: Es findet ein Eingriff in die Bausubstanz (z. B. beim Treppenlift etc.) statt. Jedoch schließt die eine Leistung die andere nicht aus, beide Kassen können gleichzeitig Leistungen erbringen. Ein Überblick über alle Hilfsmittel bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

3. Welche Höhe haben die Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Maximal 4.000 Euro je Maßnahme bzw. maximal 16.000 Euro, wenn Pflegebedürftige in einer Senioren-WG wohnen und ihre Ansprüche addieren, gewährt die Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dabei prüft die Pflegekasse genau, wie viel Geld tatsächlich ausgegeben wird. Die Antragsteller sollten also die Unterlagen entsprechend vorbereiten und die Posten auflisten:

  • Materialkosten der Maßnahme (auch wenn kein Fachbetrieb beauftragt wurde)
  • Durchführung der Maßnahme
  • Arbeitslohn, Kosten für Genehmigungen
  • Bei Durchführung durch Nicht-Fachkräfte: Fahrtkosten, Verdienstausfall

Liegen die tatsächlichen Kosten für eine Maßnahme unter 4.000 Euro, werden auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt. Liegen diese darüber, zahlt die Pflegekasse ebenfalls nur maximal 4.000 Euro. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst bezahlen.

Es gilt jedoch für jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme, die von der Pflegekasse subventioniert wird, dass der Pflegebedürftige einen gewissen Teil der Kosten selbst tragen muss. Dieser sog. Eigenanteil beträgt maximal 10 Prozent der Kosten der Maßnahme, darf aber höchstens 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen des Pflegebedürftigen betragen. Der Eigenanteil entfällt, wenn der Pflegeversicherte keine oder nur geringe eigene Einkünfte (maximal 718 Euro pro Monat) hat. Dann springt der Sozialhilfeträger ein.

immoverkauf24 Info: Förderung je Maßnahme! Was ist eine Maßnahme?

„4.000 Euro je Maßnahme“ verspricht die Pflegeversicherung als Zuschuss und versteht dabei unter einer Maßnahme alle Wohnraumanpassungen, die in einer bestimmten Situation notwendig werden. In der Regel ist das der Eintritt der Pflegebedürftigkeit und die Feststellung eines Pflegegrades. Werden dann etwa Treppenlift und Türverbreiterungen beantragt, gilt dies als eine einzige Maßnahme. Aber: Werden später weitere Anpassungen notwendig, weil die Pflegebedürftigkeit sich ändert (z. B. eine Rollstuhlrampe, weil der Pflegebedürftige nicht mehr gehen kann), zahlt die Pflegekasse erneut einen Zuschuss von 4.000 Euro für diese Maßnahme – sofern diese dazu dient, dass der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause gepflegt werden kann.

4. Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden subventioniert?

Die Pflegekasse finanziert folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen, bei denen die Bausubstanz betroffen ist (Fenster, Türen etc.)
  • die notwendigen Gutachten (z. B. durch Architekten, Statiker etc.)
  • Ein- und Umbau von Mobiliar (Badezimmer etc.)
  • Umzugskosten in eine behindertengerechte Wohnung
  • Mehrkosten bei Neubauten (z. B. breitere Türen)
  • Arbeitskosten der Handwerker
  • Aufwendungen von Nichtfachkräften, die die Maßnahmen ausführen

Für viele Pflegebedürftige sind folgende Umbauten zum barrierefreien Bad besonders wichtig:

  • Bodentiefe Duschen
  • Rutschfeste Böden
  • Installation neuer, behindertengerechter Armaturen
  • Einbau einer Dusche statt einer Badewanne
  • Höhenanpassungen von Badelementen (z. B. Toilette)
  • Haltegriffe

Menschen mit Demenz bedürfen häufig anderer Wohnraumanpassungen als andere Pflegebedürftige, jedoch werden auch diese von der Pflegekasse ggf. bezuschusst. Darunter fallen:

  • Beseitigung von Stolperfallen
  • Einbau von Herd-/Fenstersicherungen
  • Akustische Signale beim Verlassen der Wohnung
  • Bewegungsmelder

immoverkauf24 Info: Der Vermieter muss benachrichtigt werden

Manche Umbauten, z. B. Treppenlifte, bedeuten größere Eingriffe in die Bausubstanz. Wer zur Miete wohnt, muss deshalb zunächst mit seinem Vermieter die geplante Maßnahme absprechen. In der Regel muss der Vermieter zustimmen, es sei denn, die Umbaumaßnahmen würden etwa andere Mieter gefährden. Bei entsprechenden Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, mussten die Richter stets zwischen den Interessen der Eigentümer, die oft keine Veränderung ihres Eigentums wünschen, und den Mietern, denen der freie Zugang zur Wohnung zusteht, entscheiden. Stimmt ein Vermieter einer Wohnraumanpassung wie einer Rollstuhlrampe zu, gibt ihm dies auch das Recht, über Einbaumaßnahmen mitzubestimmen (was z. B. das verwendete Material angeht). Außerdem kann der Vermieter den späteren Rückbau der Maßnahme verlangen und dafür eine entsprechende Kaution einfordern. 

5. Wie viel kosten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen tatsächlich? Kostenbeispiele!

Die Kosten für Wohnraumanpassungen fallen sehr unterschiedlich aus: Lose Kabel zu befestigen, Teppiche zu entfernen oder Türen auszuhängen verlangt nur etwas Planung und ein paar geschickte Hände. Teurer wird es, wenn Badarmaturen ausgetauscht werden müssen, ebenerdige Duschen gebraucht werden oder ein neuer Bodenbelag, der rutschfest und pflegeleicht ist.

Ein paar Kostenbeispiele:

  • Rollstuhlrampen: je nach Ausführung ab ca. 180 Euro
  • Umbau Wanne zu Dusche: je nach Wohnsituation zwischen 2.000 Euro bis 5.000 Euro
  • Badewannenlift: ab ca. 350 Euro, teure Modelle bis zu 900 Euro
  • Sitzbadewanne: ca. 1000 Euro bis 3000 Euro (ohne Montage)
  • Einbau eines Treppenlifts: je nach Ausführung ca. 4.000 Euro

6. Wie beantragt man die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? Hier Muster-Antrag!

Die Voraussetzung, dass die Pflegekasse überhaupt zahlt, ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 1. Die Zuschüsse der Pflegekasse zu Wohnraumanpassungen sind an eine Pflegebedürftigkeit gekoppelt. Folgende Schritte gilt es zu vollziehen:

  1. Pflegebedürftigkeit feststellen lassen (durch eine Begutachtung der Pflegekasse nach einem Pflegegrad-Antrag bzw. einer Höherstufung).
  2. Wohnraumberatung wahrnehmen.
  3. Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse inklusive genauer Aufstellung der Umbauten (Pläne, Kostenvoranschlag, Skizzen etc.). Die Pflegekassen/Krankenkassen stellen entsprechende Anträge online oder auf telefonische Nachfrage zur Verfügung. Der Antrag kann aber auch formlos erfolgen.
  4. Begutachtung der Umbaumaßnahmen durch Gutachter der Pflegekassen bzw. des MDK und Gewährung des Anspruchs.
  5. Ggf. Empfehlung der Pflegekasse für eine andere Lösung, die ebenso gut auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestellt ist.

immoverkauf24 Tipp

Bereits während der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann der Gutachter Empfehlungen für Wohnraumverbesserungsmaßnahmen in sein Gutachten aufnehmen – dies gilt dann bereits als Antrag!

  • Aber: Es lassen sich auch bereits erfolgte Umbauten erstatten (gegen vorhandene Rechnungen), die im Nachhinein durch die Pflegekasse als sinnvoll erachtet werden. 

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