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von Charlotte Salow | Immobilienmarkt-Beobachterin

Wohnformen im Alter – eine Übersicht

Mit dem Älterwerden verändern sich die Ansprüche an die Wohnumgebung: Der Umzug in eine neue Umgebung, die seniorengerechtes Wohnen oder barrierefreies Wohnen ermöglicht, ist deshalb oftmals die richtige Alternative. immoverkauf24 gibt einen Überblick über Wohnformen für ältere Menschen, die das Bedürfnis nach mehr Komfort, Unterstützung und Sicherheit haben und die sich deshalb eine neue Wohnumgebung wünschen. Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten dazu beraten, was Sie mit Ihrer Immobilie im Alter tun können.

1. Altersgerechte Immobilie kaufen oder bauen?

Nicht wenige Bauherren sind bereits über 55 Jahre und erfüllen sich ihren Traum von der altersgerechten Immobilie. Zumeist sind es bereits erfahrene Hausbesitzer, die sich das ideale Haus, etwa einen Bungalow, für das Wohnen im Alter bauen wollen. Es gibt diverse Haustypen dir zur Entscheidung stehen. Besonders wichtig ist eine Lage mit guter Infrastruktur, wenig Barrieren und gute Sicherheitsstandards etwa durch eine Alarmanlage. Lässt sich eine Treppe nicht vermeiden, weil der Bebauungsplan einen Bungalow nicht erlaubt, so sind Anderthalbgeschosser für viele Bauherren eine gute Alternative – vorausgesetzt, die Treppe verträgt später auch den Einbau eines Treppenliftes. Dann kann das altersgerechte Haus auch Wohnort bleiben, wenn einmal eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte. Die KfW-Bank bietet für den Kauf einer altersgerechten Immobilie günstige Darlehen und Zuschüsse im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen".

Altersgerechte oder sogar barrierefreie Immobilien sind oft etwas teurer als „konventionelle“ Immobilien, denn sie weisen Merkmale auf, die älteren Menschen sehr am Herzen liegen: Fahrstühle, geräumige Grundrisse, wenig Hürden und Treppen. „Altersgerecht“ ist jedoch kein gesetzlich definierter Begriff ist. Interessenten sollten also genau hinschauen, ob eine als altersgerecht beworbene Wohnung ihre Ansprüche erfüllt. Anders verhält es sich mit dem Begriff „barrierefrei“. Dieser ist durch eine DIN-Norm definiert und stellt klare Anforderungen an einen Wohnraum.

2. Was ist barrierefreies Wohnen?

Die Barrierefreiheit einer Immobilie ist durch die DIN-Norm DIN 18040-2 definiert: Auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und etwa einen Rollator oder Rollstuhl benötigen, können die Immobilie selbstständig betreten und bewohnen, ermöglicht etwa durch eine Rollstuhlrampe. Innerhalb der Wohnung oder des Hauses sorgen breite Türen, großzügige Flure und Räumlichkeiten und Schwellenlosigkeit für Bewegungsfreiheit. Auch leicht erreichbare Lichtschalter, gute Beleuchtung, erhöhte Toiletten, ein Hausnotruf und befahrbare Duschen ermöglichen selbstständiges Wohnen im Alter. „Barrierefrei“ bedeutet übrigens nicht gleich „behindertengerecht“, letzteres stellt noch einmal höhere Anforderungen an einen Wohnraum. Wohneinrichtungen, wie das Pflegeheim oder die Seniorenresidenz sind barrierefrei und rollstuhlgerecht, das Mehrgenerationenhaus oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens sind in der Regel zumindest barrierearm gestaltet. Aber auch die eigenen vier Wände lassen sich mithilfe von Zuschüssen durch die Pflegekasse oder der KfW-Bank so umgestalten, dass barrierefreies Wohnen möglich wird und die Bewohner so lange wie möglich zu Hause verbleiben können. Für Immobilienbesitzer kann beim Thema "Hausverkauf im Alter" außerdem der Verkauf per Leibrente, also der Verkauf auf Rentenbasis eine Möglichkeit sein, im Eigenheim wohnen zu bleiben und mithilfe der Leibrenten-Einkünfte die Immobilie seniorengerecht oder barrierefrei umzugestalten.

3. Was ist ein Mehrgenerationenhaus / Mehrgenerationenwohnen?

Ein Leben in der eigenen Wohnung, aber die Möglichkeit, mit Menschen unterschiedlichen Alters zusammenzukommen – das verstehen viele Menschen unter einem Mehrgenerationenhaus. Der Begriff ist eigentlich für offene, nachbarschaftliche Treffpunkte reserviert ist – so ist jedenfalls die Definition des Bundesfamilienministeriums. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist mit Mehrgenerationenhaus jedoch eine Wohnform gemeint, bei der Jung und Alt, Paare und Singles unter einem Dach wohnen und sich gegenseitig unterstützten. Die offizielle Bezeichnung dafür ist das Mehrgenerationenwohnen.

Oft handelt es sich bei Mehrgenerationenhäusern bzw. beim Mehrgenerationenwohnen um privat initiierte Wohnformen: Großeltern, Eltern und Kinder haben sich zusammengetan, um auf mehreren Etagen gemeinsam ein Haus zu bewohnen. Auch hier ist das erklärte Ziel, füreinander da zu sein, einander zu helfen und dennoch die eigene Wohnung als Rückzugsort zu haben. Es gibt aber auch Häuser, die durch private oder staatliche Träger betreut werden.

So beliebt das Mehrgenerationenwohnen ist, so genau sollten sich Interessenten überlegen, ob diese Wohnform ihre Wünsche trifft.

Folgende Fragen gilt es dafür zu beantworten:

  • Leben sie gern mit Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zusammen? Also auch mit Kindern und jungen Erwachsenen, die ein anderes Verhältnis zu Lärm und Ordnung haben?
  • Engagieren Sie sich gern freiwillig, etwa bei der Kinderbetreuung oder bei gemeinschaftlichen Aktivitäten?
  • Setzen sie sich gern mit anderen Meinungen und Einstellungen auseinander?
  • Wie gut ist die Gemeinschaft darauf eingestellt, wenn bei älteren Menschen eine Pflegebedürftigkeit eintritt? Sind die Wünsche und Erwartungen aller geklärt?

4. Was ist eine Senioren Wohngemeinschaft / Senioren-WG?

Wer lieber mit Menschen ähnlichen Alters zusammenwohnen möchte, kann eine Senioren-WG in Betracht ziehen. Dabei mieten die Bewohner lediglich ein Zimmer in einer seniorengerechten Wohnung und teilen sich mit den weiteren Bewohnern die gemeinsamen Räume wie Küche, Wohnzimmer und Bad. Manche Senioren-WGs werden von öffentlichen oder privaten Trägern betrieben, andere entstehen, weil sich Interessierte zusammenfinden.

Für eine WG im Alter gelten allerdings ein paar Aspekte zu klären:

  • Welche Rechte und Pflichten haben die Bewohner in den Gemeinschaftsräumen?
  • Ist die Wohnung barrierearm oder barrierefrei, falls die Bewohner einmal nicht mehr so mobil sind?
  • Kann durch Umbauten barrierefreies Wohnen ermöglicht werden? Ist der Vermieter einverstanden und gibt die Bausubstanz dies her?
  • Für den Mietvertrag bietet sich z. B. die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an, damit alle Mieter auch die gleichen Rechte haben.
  • Wie wird bei Auszug und Neueinzug von Bewohnern verfahren?
  • Welche Optionen gibt es, wenn jemand zeitweilige oder langfristig pflegebedürftig wird?

Für pflegebedürftige Menschen kann auch der Einzug in eine Pflege-WG eine Option sein. Dort stehen pflegerische Dienstleistungen, z. B. in Form der ambulanten Pflege zur Verfügung, so dass z. B. auch Menschen mit Demenz eine adäquate Betreuung erhalten. Die Pflegeversicherung unterstützt die Gründung solcher Pflege-WGs mit Zuschüssen, dafür muss einer der Bewohner einen Pflegegrad beantragen. Einmalig pro Pflegebedürftigen sind das 2.500 Euro, bei Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigen (maximal 16.000 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen).

5. Was ist Service-Wohnen?

Eine normale Mietwohnung plus spezielle Dienstleistungen – das ist Service-Wohnen. Wer seinen Alltag noch gut allein bewältigen kann, aber gern über Hausnotruf, Menübringdienst, Reinigungs- und Wäscheservice verfügen will, für den kann das Service-Wohnen die ideale Wohnform sein. Ein weiterer Vorteil: Die Bewohner leben in der Regel mit anderen Menschen ihrer Generation im gleichen Haus, sodass Sie auch gemeinsam aktiv sein können. Pflegerische Dienstleistungen gehören allerdings meist nicht zum Service-Wohnen, das unterscheidet die Wohnform vom Betreuten Wohnen. Der Begriff – so unscharf er ist – meint eher, dass zur gemieteten Wohnung einige Dienstleistungen hinzugebucht werden können.

Vor der Entscheidung für ein Service-Wohnprojekt, ist es sinnvoll zu prüfen, ob das Angebot auch wirklich passt:

  • Ist die seniorengerechte Wohnung auch barrierefrei?
  • Welche Dienstleistungen werden angeboten? Können einzelne Services abgewählt werden?
  • Gibt es gemeinsame Aktivitäten?
  • Müssen/können die Bewohner zusätzlich einen Betreuungsvertrag abschließen?
  • Was passiert, wenn die Bewohner pflegebedürftig werden? Wer einen Vermieter wählt, der auch Pflegeleistungen anbietet, hat bei Bedarf auch Zugriff auf ambulanten Pflege. Ist das nicht der Fall, müssen Bewohner, deren Pflege anspruchsvoller wird, eventuell wieder ausziehen und sich eine neue, geeignete Bleibe suchen.

immoverkauf24 Tipp

Sollten ab einem bestimmten Alter Pflegedienstleistungen notwendig werden und besteht die Situation, dass Betroffene Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen können, liefern zuvor ausgestellte Vollmachten & Verfügungen die entscheidende Orientierung und konkrete Anweisungen. Damit Ärzte, der Pflegedienst, Vertraute und Verwandte handeln können, wie der Betroffene es gewollt hätte. immoverkauf24 hat entsprechende Muster Formulare für Sie erstellt, die Ihnen beim Verfassen von einer Betreuungsverfügung, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht helfen sollen.

6. Was ist Betreutes Wohnen?

Auch das betreute Wohnen umfasst in der Regel die Bereitstellung von Wohnraum und einigen Serviceleistungen. Jedoch haben Bewohner darüber hinaus die Möglichkeit, pflegerische Leistungen zu beziehen, etwa durch die ambulante Pflege. Sind die Wohnungen Teil eines Pflegeheims, können die Bewohner bei Bedarf, etwa bei einem der höheren Pflegegrade wie beispielsweise Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, von der Wohnung in ein Zimmer im Pflegeheim umziehen. Interessenten sollten bei der Auswahl einer Anlage des Betreuten Wohnens die Angebote genau studieren, damit sie auch tatsächlich nur für Leistungen zahlen, die sie auch für ein gutes Leben im Alter tatsächlich benötigen.

Diese Wohnform richtet sich damit an Bewohner, die noch weitgehend selbstständig sind und evtl. schon einen niedrigen Pflegegrad haben, aber sich auch bei stärkerer Pflegebedürftigkeit gut versorgt wissen wollen.

immoverkauf24 berät Sie gerne zu allen wichtigen Fragen rund ums Thema "Was mit der Immobilie im Alter tun".

7. Was ist eine Seniorenresidenz?

„Residenz“ klingt luxuriös, doch nicht immer hält die Wirklichkeit dem Anspruch stand, denn „Seniorenresidenz“ ist keinesfalls ein geschützter Begriff. Dennoch gehört das Leben in einer Seniorenresidenz oder einem Seniorenstift zu den teureren Wohnformen im Alter. Ein kleines Appartement kostet durchaus ab 3.000 Euro und die Skala ist nach oben hin offen. Wer sich diese Art des Wohnens im Alter wünscht, sollte genau hinschauen, ob auch alle Wünsche erfüllt werden:

  • Überdurchschnittlich gut ausgestattete und barrierefreie Appartements (eigenen Möbel können mitgebracht werden)
  • Service-Angebote wie in einem Hotel
  • Gehobene Ausstattungen mit Schwimmbad, eleganten Gesellschaftsräumen, vielleicht sogar einer Bibliothek oder Musikzimmer
  • Ein anspruchsvolles Freizeit- und Kulturangebot
  • Teilweise ambulante oder sogar Leistungen vollstationärer Pflege.

Die Angebote der Seniorenresidenzen variieren sehr stark. Ein Probewohnen sollte immer möglich sein, sodass sich Interessenten ein gutes Bild von der Einrichtung machen können. Achten sollte man auch auf das pflegerische Angebot, falls eine Pflegebedürftigkeit entsteht. Übrigens ist für den Einzug in eine Residenz meist kein Pflegegrad erforderlich, wie bei einem Alten- oder Pflegeheim.

8. Was ist ein Pflegeheim / Altersheim?

Wenn die Pflegebedürftigkeit höher wird, ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung eine gute Alternative. Hier bekommen pflegebedürftige Senioren mit einem festgestellten Pflegegrad die pflegerische Rundum-Versorgung, die sie benötigen.

Der Vorteil dieser Wohnform: Im Pflegeheim erhalten die Bewohner Pflegeleistungen auch bei hohem Pflegegrad, Unterkunft und Verpflegung sowie oft ein durchaus attraktives Veranstaltungsprogramm. Zudem besteht die Möglichkeit einer kurzzeitigen Unterbringung des Pflegebedürftigen in Form der Kurzzeitpflege oder der Nacht- und Tagespflege. Die pflegerischen Dienstleistungen werden durch die Pflegekasse abgedeckt, die anderen Pflegeheim-Kosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) steuern die Bewohner selbst bei. Bei Bewohnern mit geringem Einkommen und Vermögen kann auch das Sozialamt bezuschussen oder aber die Kinder werden zur Unterstützung herangezogen (wobei deren Beitrag so berechnet wird, dass die Belastung nicht allzu erheblich ausfällt).

Es gibt durchaus gute (private wie öffentliche) Pflegeheime, die neben einem Einzelzimmer auch schöne Gemeinschaftsräume, eine gute Verpflegung und sogar ein attraktives Freizeitprogramm anbieten. Auch die Betreuung der Heimbewohner ist gesetzlich vorgeschriebener Teil des Angebots, sodass auch Freizeitaktivitäten und Unterhaltung zu erwarten sind.

Es ist nicht leicht, einen guten Heimplatz zu finden, denn die Nachfrage ist hoch. Wer auf die Suche geht, sollte sich in jedem Fall persönlich vor Ort einen Eindruck von dem Pflegeheim verschaffen.

Was mit der Immobilie im Alter tun? Jetzt kostenlos & unverbindlich zu den Möglichkeiten beraten lassen!

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