Energiesparen – Tipps & Irrtümer
Energiesparen ist ein Dauerthema – und nicht nur die Kostenersparnis spielt eine Rolle. Auch gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden und die transparente Darstellung der für Mieter und Käufer zu erwartenden Energiekosten durch den Energieausweis sind wichtige Themen. immoverkauf24 hat Dipl.-Ing. (FH) Jens Cornelsen anlässlich des Weltenergiespartages interviewt.
immoverkauf24: Welche drei wichtigsten Tipps zum Energiesparen im eigenen Haus können Sie geben?
Jens Cornelsen: Hauseigentümer können mit einigen relativ kostengünstigen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen Heizenergie einsparen. Ein Großteil der Wärmeenergie bei Einfamilienhäusern geht über das Dach bzw. über die obere Geschossdecke verloren. Bei einem Kaltdach lässt sich die obere Geschossdecke leicht zusätzlich dämmen. Sollte zwischen den Sparren der Dachschrägen noch keine Dämmwolle eingebracht worden sein, kann die Dämmung vom Trockenbauer oder in Eigenregie mit einfachen Mitteln nachgerüstet werden.
Sollte bei der Heizungsanlage noch keine Brennwerttechnik verwendet worden sein, kann man die Heizung entsprechend umrüsten. Durch die starke Reduktion der Abgastemperatur, kann ein erhebliches Einsparpotential erreicht werden. Eine Amortisationszeit von 6-8 Jahren ist hier durchaus möglich.
Im Zuge der Umrüstung kann man sicherstellen, daß ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. Alle Heizungsrohre und Armaturen sollten ebenfalls gedämmt werden. Moderne Steuerungstechnik mit Außentemperaturfühlern macht die Verteilung der Heizenergie effektiver.
immoverkauf24: Und wie sieht es bei Miet- bzw. Eigentumswohnungen aus?
Jens Cornelsen: Die Möglichkeiten innerhalb der Wohnung Energie einzusparen sind weniger umfangreich als beim Eigenheim. Nichtsdestotrotz gibt es auch hier einige Maßnahmen die ohne großen Aufwand durchgeführt werden können. Sollte es bei den Fenstern oder der Wohnungstür ziehen, dann sollte man die alten Dichtungen kontrollieren und ggf. austauschen. Ein Nachjustieren der Fenster und Türen lässt sich ohne großen Aufwand durchführen.
Der Vermieter muss bei solchen Maßnahmen nicht um Erlaubnis gefragt werden, da keine Veränderung an der Wohnung durchgeführt wird. Es empfiehlt sich den Vermieter im Vorfeld zu kontaktieren um eine Kostenbeteiligung zu verhandeln.
Heizkörper können mit automatischen Thermostatventilen versehen werden. Diese können die Temperatur zu bestimmten Zeiten runterregeln oder auch abschalten. Bei ungedämmten Gebäuden ist eine Nachtabsenkung der Temperatur um 2-3 Grad sinnvoller als eine Komplettabschaltung. Das Hochheizen der kalten Wohnung wäre in diesem Fall wesentlich ineffizienter.
Sollten Heizkörpernischen bestehen, kann man diese kostengünstig von innen dämmen. Vorsichtshalber sollte man den Vermieter vor einer solchen Maßnahme kontaktieren. Insbesondere dann, wenn Veränderungen an der Substanz der Wohnung zu erwarten sind.
Bestehende Glühlampen in Haus oder Wohnung sollten turnusgemäß mit LED-Leuchtmitteln ausgetauscht werden. Der Stromverbrauch für Beleuchtung kann so um mindestens 80% reduziert werden.
Bei Wärmedämmverbundsystemen ist Vorsicht geboten!
immoverkauf24: Welche großen Irrtümer zum Energiesparen sollten aus Ihrer Sicht einmal aufgedeckt werden?
Jens Cornelsen: Fassadendämmungen und zentrale Lüftungsanlagen sind meistens nicht geeignet um nach Kosten-Nutzen Gesichtspunkten Energie einzusparen. Der Aufwand einer fachmännisch durchgeführten Fassadendämmung ist unverhältnismäßig hoch. Zudem ist das Risiko von Baumängeln und unsachgemäßem Einbau hier besonders hoch. Bei kostengünstigen Wärmedämmverbundsystemen mit angeklebten Platten aus Styrodur erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit im Gebäude. Die Gefahr von Tauwasser an Fensterlaibungen und Kältebrücken kann sich erhöhen.
Es ist zu empfehlen bei WDV-System ökologisch nachhaltige Dämmung aus Naturfaser bzw. mineralische Dämmung zu verwenden. Diese hat geringere Auswirkungen auf das Raumklima und ist biologisch abbaubar.
Die beste technische Lösung zur Dämmung einer Außenwand kann mit einer hinterlüfteten Fassade erreicht werden. An der ca. 4-5 cm dicken Luftschicht zwischen Außenwand und Vorsatzschale kann entstehende Feuchtigkeit ausfallen. Das Raumklima im Gebäude wird nicht verändert und die Gefahr von Tauwasser innerhalb des Gebäudes ist reduziert. Der hohe technische Aufwand und die damit verbundenen Kosten stehen den bauphysikalischen Vorteilen entgegen.
Bei Neubauten und KfW-Effizienzhäusern kommen sehr häufig Lüftungsanlagen zum Einsatz. Durch die besonders luftdichte Bauweise findet kein natürlicher Luftaustausch mehr statt. Mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sollen für die nötige Belüftung bzw. Luftwechselrate sorgen. In der Realität sind die sehr niedrig angesetzten Luftwechselraten oft nicht zutreffend. Die Bewohner haben naturgegeben oft auch das Bedürfnis die Fenster zu öffnen und natürlich zu lüften. Dadurch werden die theoretisch ermittelten Energiekennwerte in der Praxis nicht erreicht.
Sollte man sich dennoch für eine Lüftungsanlage entscheiden, dann sind dezentrale Lüftungseinheiten pro Zimmer zu empfehlen. Diese werden direkt ins Außenmauerwerk der Räume eingesetzt, die belüftet werden sollen. Aufwändige Wartungen eines zentralen Lüftungssystems entfallen dann.
Wenn man eine bestimmte Effizienzklasse ohne Lüftungsanlage erreichen will, dann empfiehlt es sich die Wärmeerzeugung genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn man regenerative Energieträger verwendet (z.B. zusätzliche Pelletöfen im Wohnzimmer) oder generell bei der Wärmeerzeugung auf innovative Technologien setzt (z.B. Erdgas-Wärmepumpe) kann man auf die Lüftungsanlage verzichten.
immoverkauf24: Die ersten Energieausweise sind mittlerweile abgelaufen. Was müssen Eigentümer nun tun?
Jens Cornelsen: Solange keine neue Vermietung bzw. Immobilienverkauf ansteht, muss der Energieausweis nicht erneuert werden. Bei Objekten mit hoher Mieterfluktuation empfiehlt es sich natürlich den abgelaufenen Energieausweis schon im Vorfeld zu erneuern. Steht kurzfristig ein Mieterwechsel an, kann der erneuerte Energieausweis sofort vorgelegt werden.
immoverkauf24: Welchen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) halten Sie als Experte für aussagekräftiger?
Jens Cornelsen: Der Bedarfsausweis zieht bei der Berechnung den Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik unter standardisierten Randbedingungen heran. Dadurch ist das ermittelte Ergebnis mit anderen Gebäuden ähnlicher Altersklasse besser vergleichbar.
Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbräuche zur Berechnung herangezogen. Dadurch ist der Ausweis in bestimmten Fällen etwas realistischer bzw. aussagekräftiger. Dies ist beispielsweise bei gleicher Bewohneranzahl ohne Leerstände und gleichem Nutzerverhalten der Fall.
Wenn Sie den Energieausweis für Vermietung/Verkauf benötigen und das Baujahr des Gebäudes ist > 1977 dann ist der Verbrauchsausweis die richtige Wahl. Vorausgesetzt es liegen drei zusammenhängende Heizkostenabrechnungen vor und es gibt keine größeren Leerstände.
In allen anderen Fällen sollte der Bedarfsausweis erstellt werden.
Der Energieausweis ist online erstellt genau so sicher wie ein offline erstellter Energieausweis
immoverkauf24: Sie bieten selbst Online-Energieausweise an – wie sicher ist das Verfahren einen solchen Ausweis online zu erstellen?
Jens Cornelsen: Das Verfahren zur Erstellung von Online Energieausweisen ist genauso sicher wie das Verfahren mit herkömmlicher Software bzw. offline. Die Qualität der Ausweise ist abhängig von der ordnungsgemäßen Dateneingabe. Die Dateneingabe ist beim Verbrauchsausweis verhältnismäßig einfach und erfordert weniger Fachwissen als beim Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis sollte online von fachkundigen Personen erstellt werden. Sollten Fragen technischer Natur oder zur Eingabe bestehen, dann kann telefonische Rücksprache beim IB Cornelsen genommen werden.
Generell ist beim online erstellten Energieausweis vermerkt, dass die Datenerhebung durch den Eigentümer erfolgt ist. Das IB Cornelsen prüft in jedem Fall die Eingabedaten auf Schlüssigkeit und hilft bei Fragen zur Eingabe.
immoverkauf24: Wer prüft die Angaben?
Jens Cornelsen: Die Schlüssigkeitsprüfung erfolgt über einen Ingenieur des IB Cornelsen. Für die Richtigkeit der Eingabedaten ist der Besteller zuständig.
immoverkauf24: Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Energieausweis falsch ist oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird?
Jens Cornelsen: Im Zweifelsfall können Bußgelder verhängt werden wenn der Ausweis vorsätzlich falsch ist oder nicht vorgelegt werden kann. Fehlerhafte Ausweise müssen umgehend korrigiert werden.