Hausverlosung statt Hausverkauf
In einem Eilverfahren stoppte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg den ungewöhnlichen Versuch eines Hauseigentümers, sein Einfamilienhaus in Michendorf südlich von Potsdam zum bestmöglichen Preis zu verlosen und so vom allgemeinen Immobilien-Hype zu profitieren.
Der Österreicher Franz-Josef Kellner hat eine Online-Verlosungsaktion für sein Haus gestartet. Um an der Hausverlosung teilzunehmen, müssen sich Interessenten auf Kellners Website www.berlin-hausgewinn.at anmelden und gegen Zahlung von 59 Euro ein Los reservieren. Insgesamt sollen 13.900 Lose reserviert werden. Erst wenn diese Zahl erreicht ist, sollen die Lose in Österreich ausgegeben werden und die Verlosung unter notarieller Aufsicht stattfinden. Für den Fall, dass es aus irgendeinem Grund nicht zur Verlosung kommt, sichert Kellner jedem Teilnehmer die Rückzahlung der Reservierungskosten zu. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von maximal 15 Euro abgezogen.
Für den Eigentümer der Immobilie ist das Modell äußerst lukrativ: Kann er tatsächlich alle Lose verkaufen, erzielt er eine Einnahme von 820.100 Euro. Ein stolzer Preis für das betreffende Einfamilienhaus. Und auch für die Loskäufer stehen die Gewinnchancen mit 1:13.900 weitaus besser als zum Beispiel beim Lotto.
Hausverlosung – in Deutschland verboten
Doch das brandenburgische Innenministerium untersagte die Verlosung, weil es sich hierbei um ein öffentliches Glücksspiel handele. Das Verwaltungsgericht Potsdam bestätigte das Verbot in erster Instanz, das OVG Berlin-Brandenburg schloss sich dieser Sichtweise an. Laut OVG liegt hier ein Verstoß gegen das Verbot vor, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder dafür zu werben. Es bestünde auch die Gefahr, viele Nachahmer anzulocken. In Österreich hingegen sind Hausverlosungen legal. Kellner lebt in Österreich und will auch dort die Lose verkaufen. Er kündigte an, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen.
Wie erziele ich den besten Preis beim Hausverkauf?
immoverkauf24 empfiehlt: Hauseigentümer sind am besten beraten, wenn sie ihre Immobilie zu einem marktgerechten Verkaufspreis am Markt anbieten. Auch der klassische Immobilienverkauf bietet genug kreativen Freiraum.
So kann es z.B. in manchen Fällen ratsam sein, ein Haus im sogenannten Bieterverfahren zu veräußern. Ausgehend von einem Mindestgebot versuchen die Kaufinteressenten, sich gegenseitig zu überbieten, um den Zuschlag für die Immobilie zu erhalten. So hat der Eigentümer die Chance, den maximalen Verkaufspreis für sein Haus zu erzielen. Diese Vermarktungsstrategie ist allerdings nicht für jedes Objekt geeignet.
Bei der Frage, zu welchem Angebotspreis Ihre Immobilie angeboten werden kann und welches Verfahren für den Hausverkauf am erfolgversprechendsten ist, beraten die kompetenten Immobilienvermittler von immoverkauf24 Sie gerne.
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