Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Deutschland?
Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage bezeichnet, wirft bei Immobilienkäufern und Immobilienverkäufern immer wieder Fragen auf: Wer muss die Maklercourtage zahlen? Wie hoch ist die Maklerprovision? Kann man die Maklercourtage verhandeln?
Beim Immobilienverkauf gibt es keine gesetzlichen Vorschriften über die Art und die Höhe einer Maklerprovision. Sie ist frei verhandelbar und wird meist durch die regionalen Gepflogenheiten des Immobilienmarktes beeinflusst.
In der Regel wird die Maklercourtage erst bei Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrages fällig. Der Makler arbeitet also rein erfolgsorientiert, so dass jede Vorleistung auf eigenes Risiko erfolgt. In den meisten Bundesländern beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent inkl. Mehrwertsteuer. Je nach Region muss entweder der Käufer die Maklercourtage alleine tragen oder der Verkäufer die Verkäufercourtage alleine zahlen oder sie wird zu gleichen bzw. unterschiedlichen Prozentsätzen zwischen den Parteien geteilt.
In Deutschland haben sich drei Formen der Maklercourtage etabliert:
1. Die Innenprovision: Als Innenprovision bezeichnet man die Maklercourtage, die vom Auftraggeber zu zahlen ist. Der Auftraggeber ist der Immobilienverkäufer, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen.
2. Die Außenprovision: Die Außenprovision wird offen ausgewiesen und bemisst sich als Prozentsatz am verhandelten Verkaufspreis der Immobilie. Diese Form der Maklerprovision ist vom Käufer zu zahlen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen gibt es eine reine Käuferprovision, welche zwischen 5,95 Prozent und 7,14 Prozent inkl. MwSt. liegt. Wenn beispielsweise eine Immobilie in Hamburg 300.000 Euro kostet, dann muss der Immobilienkäufer zuzüglich zum Kaufpreis 6,25 Prozent Maklerprovision zahlen, sprich 18.750 Euro.
3. Mischformen: In den meisten Bundesländern haben sich sogenannte Mischformen der Maklerprovision etabliert. Dies bedeutet, dass sich Verkäufer und Käufer die Courtage entweder zu gleichen oder zu unterschiedlichen Prozentsätzen teilen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wird die Provision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Der Immobilienverkäufer und der Käufer zahlen jeweils 3,57 Prozent inkl. MwSt. vom Verkaufspreis. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Gesamtprovision 5,95 Prozent, davon zahlt der Verkäufer 2,38 Prozent Maklerprovision, während der Immobilienkäufer die restlichen 3,57 Prozent zahlen muss. Eine Besonderheit bei der Aufteilung der Maklerprovision gibt es in Niedersachsen. Hier kann es möglich sein, dass der Käufer die Maklercourtage alleine zahlen muss, dann beträgt die Provision zwischen 4,76 bis 5,95 Prozent. Wenn der Käufer die Courtage nicht alleine zahlt, dann wird der Höchstsatz von 7,14 Prozent des Kaufpreises fällig und zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die ortsübliche Maklerprovision höchstens bei 7,14 Prozent inkl. MwSt. liegen kann. Innerhalb der regionalen Gepflogenheiten der Maklercourtageformen (Innen-, Außenprovision oder Mischform) kann die Courtage aber zusätzlich frei verhandelt werden. In der Regel verhandelt der Immobilienverkäufer, als Auftraggeber, mit dem Makler über die Innenprovision und auch teilweise über die Außenprovision. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird im Maklervertrag vereinbart. Die Höhe der Maklerprovision ist damit eigentlich festgelegt, doch in der Realität kommt es häufig dazu, dass auch der Käufer bei der Käufercourtage nachverhandelt. Einen besonders großen Verhandlungsspielraum haben Käufer bei teuren Immobilien. Hier kann der Makler aufgrund der absoluten Höhe der Courtage leichter Zugeständnisse machen. Die wirkliche Höhe der Maklerprovision wird also von allen Parteien und durch den Verkaufsprozess beeinflusst.