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  4. Januar 2020 - Pflichten von Eigentümern

Diese Aufgaben sind für Immobilieneigentümer jetzt besonders wichtig – und besonders lästig

Morsche Äste, schlecht beleuchtete Eingänge und Schneematsch vor dem Haus – Immobilienbesitzer müssen sich besonders in Herbst und Winter um ihr Grundeigentum kümmern, damit es für Dritte nicht gefährlich wird. immoverkauf24 gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und hat 1.002 Eigentümer befragt, welche sie als besonders lästig empfinden.

Die lästigsten Eigentümerpflichten

Jeder, der für potentielle Gefahrenquellen sorgt, hat sogenannte Verkehrssicherungspflichten: Wer eine Baustelle eröffnet, einen Patienten versorgt oder eben eine Immobilie besitzt, muss dafür sorgen, dass keine Gefahren für Dritte entstehen. Für Immobilien gilt das in besonderem Maße im Herbst und Winter: Weil Stürme einen morschen Ast abbrechen können, Eingänge in der dunklen Jahreszeit zu wenig beleuchtet sind oder Blätter und Schnee für rutschige Wege sorgen.

Platz 1 der lästigen Eigentümerpflichten: Wege räumen und streuen

Von insgesamt 1.002 befragten Eigentümern befindet fast die Hälfte: Das Streuen und Räumen der Geh- und Zuwege ist die lästigste Aufgabe. Kein Wunder, denn um Grundstück und Bürgersteige zu sichern, gilt es schnell zu reagieren und mitunter hart zu arbeiten: Ein Gehstreifen von ca. 1,20 m Breite muss von Schnee und Matsch befreit und ggf. gestreut werden. Wie häufig, hängt vom Schneefall ab. Jedoch sollten die Wege von 7 Uhr bis 22 Uhr sicher begehbar sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Übrigens: Diese Pflichten können Eigentümer an Mieter abgeben. Dies muss dann jedoch eindeutig im Mietvertrag geregelt sein. Ältere oder kranke Mieter können von dieser Verpflichtung befreit werden. Dafür müssten sie jedoch den Eigentümer informieren und begründen, warum sie der Räumpflicht nicht nachkommen können.

Mindestens 2 Mal pro Jahr ist das Prüfen von Bäumen angesagt

Für mehr als 20 Prozent der Eigentümer ist das Prüfen und Beschneiden von Bäumen eine besonders belastende Aufgabe: Sie haben mindestens zwei Mal pro Jahr – einmal mit und einmal ohne Blattwerk – per Sichtkontrolle festzustellen, dass die Bäume auf ihrem Grundstück standfest sind und keine Äste abzubrechen drohen. Sturm und Gewitter machen zusätzliche Prüfungen nötig. Bei alten und großen Bäumen und bei Anzeichen von Schäden gilt es jedoch einen Baumkontrolleur hinzuzuziehen. Denn in einigen Gerichtsurteilen wurden Eigentümer von umgestürzten Bäumen zu Schadensersatz verpflichtet, obwohl eine Gefahr für sie als Laien nicht ersichtlich war.

Auf Platz drei der lästigen Eigentümerpflichten: technische Anlagen prüfen

Für 13,5 Prozent die lästigste Eigentümerpflicht: Technische Anlagen und elektrische Geräte regelmäßig zu prüfen – die Intervalle sind abhängig von der Anlage. Dabei handelt es sich um Gasanlagen, Gasgeräte, Heizungs- und thermische Solaranlagen, Flüssiggaslagerung, Heizölanlagen, Schornsteine, Elektroinstallationen, Aufzüge. In der Regel braucht es zum Prüfen Fachleute. Fahrstühle müssen z.B. alle zwei Jahre vom TÜV abgenommen werden. Und das bringt Handwerkerkosten mit sich.

Zäune und Hecken pflegen – für jeden 10. Eigentümer die lästigste Pflicht

Zäune und Hecken müssen gepflegt werden, damit keine Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Und auf öffentliche Gehwege sollten die Gewächse auch nicht wuchern, denn schlimmstenfalls verdecken sie Verkehrsschilder – und das könnte richtig Ärger geben, falls etwa ein Unfall passiert. Kommen Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die Gemeinde ein Unternehmen beauftragen und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen. 

Darauf gilt es für Immobilieneigentümer außerdem zu achten:

  • Eingänge und Zugänge: ausreichende Beleuchtung, ebene Stufen und Wege
  • Treppenhaus: bruchsicheres Fensterglas, freie Fluchtwege, stabile Treppengeländer, ausreichende Beleuchtung
  • Fußböden in Mietshaus-Fluren müssen rutschfest sein
  • Blitzableiter prüfen (Pflicht nur in Hessen)
  • Dach auf lose Ziegel prüfen
  • Dachrinne und Abwasserleitung auf beschädigte Teile und Laub prüfen
  • Schneefanggitter anbringen, wenn das die Gemeindesatzung oder örtliche Bauvorschrift vorgibt
  • Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen alle 6 Monate prüfen
  • Ggf. Gartenteiche absichern
  • Ggf. bei Kinderspielplätzen: auf Gefahrenquellen prüfen, Gras kurz halten, Geräte im Winter abbauen bzw. Sandkasten abdecken
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