Umzugskostenpauschale - Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Ein Umzug kann je nach Umfang des Hausrats und der Entfernung zum neuen Wohnort mehrere tausend Euro kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt Vater Staat mit der Umzugskostenpauschale einen Steuervorteil, der dazu beiträgt, zumindest einen Teil der Kosten wieder hereinzuholen. immoverkauf24 erläutert, was es mit der Umzugskostenpauschale auf sich hat und unter welchen Bedingungen sie geltend gemacht werden kann.
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- Was ist die Umzugskostenpauschale?
- Welche Voraussetzungen muss der Umzug erfüllen? Wann liegt ein beruflicher Umzug vor?
- Was gilt es bei der Steuererklärung zu beachten? Welche Kosten sind abzugsfähig?
- Müssen alle Umzugskosten nachweisbar sein?
- Wie hoch fällt die Umzugskostenpauschale aus?
- Was gilt bei einem Umzug aus privaten Gründen?
- Was gilt bei Umzügen ins Ausland?
1. Was ist die Umzugskostenpauschale?
Ein Umzug kann eine Menge Geld kosten – und ist manchmal aus beruflichen Gründen unumgänglich. In solchen Fällen gewährt der Staat einen Steuervorteil: Arbeitnehmer können die Umzugskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten und Selbständige laut § 4 Abs. 4 EStG als Betriebskosten geltend machen. Ein Teil davon kann ganz ohne Belege über die sogenannte Umzugskostenpauschale abgesetzt werden. Die Umzugskosten samt Pauschale reduzieren das zu versteuernde Einkommen, sodass sich die Steuerlast verringert und zumindest ein Teil der Umzugskosten über die Steuerersparnis finanziert werden können. Die gesetzliche Grundlage für diesen Steuervorteil bildet das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) sowie die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV).
2. Welche Voraussetzungen muss der Umzug erfüllen? Wann liegt ein beruflicher Umzug vor?
Damit die Umzugspauschale steuerlich geltend gemacht werden kann, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Erstmaliger Antritt einer Arbeitsstelle
- Umzug ist im Interesse des Arbeitgebers (gilt beispielsweise bei Bezug oder Auszug aus einer Dienstwohnung)
- Wechsel des Arbeitsplatzes - beispielsweise bei einem Umzug in eine andere Stadt (gilt auch bei Versetzung oder wenn der Arbeitgeber umzieht)
- Der neue Arbeitsweg bringt eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde pro Arbeitstag (jeweils mindestens 30 Minuten weniger Fahrtzeit für den Hin- und Rückweg) mit sich. Nachweisen lässt sich dies über Durchschnittswerte bei Routenplanern. Ein Umzug innerhalb einer Großstadt kann diese Bedingungen ebenso erfüllen wie ein Umzug in eine andere Region.
- Verbesserte Arbeitsbedingungen – das wäre beispielsweise der Fall, wenn Mediziner oder Krankenhauspersonal in die Nähe der Klinik ziehen, in der sie arbeiten.
- Rückkehr aus dem Ausland
- Bezug oder Auflösung einer Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen genutzt wird (für Pendler)
3. Was gilt es bei der Steuererklärung zu beachten? Welche Kosten sind abzugsfähig?
Ein Teil der Umzugskosten ist nur über Belege steuerlich absetzbar und kann dann in voller Höhe geltend gemacht werden.
Das gilt für folgende Kosten:
- Kosten für das Umzugsunternehmen/den Transport (§ 6 BUKG)
- Maklercourtage bei Mietwohnungen
- Reisekosten (§ 7 BUKG, 0,30 Euro pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen plus Kosten für Übernachtung und Verpflegung entsprechend der Vorgaben für Verpflegungspauschalen für Dienstreisen)
- Zusätzliche Mietkosten bei Überschneidungen (§ 8 BUKG, bis zu sechs Monate für die alte und bis zu drei Monate für die neue Wohnung)
- Kosten für Reparaturen bei Transportschäden
- Kosten für Nachhilfeunterricht der Kinder (aktuell maximal 1.286 Euro)
- Wichtig zu wissen: Sollte die Einlagerung von Möbeln erforderlich sein, können diese Kosten nicht geltend gemacht werden.
immoverkauf24 Tipp
Renovierungsmaßnahmen in der neuen Wohnung sind zwar nicht absetzbar, jedoch besteht gemäß § 35a Abs. 3 EStG die Möglichkeit, zumindest die Lohn- und Fahrtkosten in Form von Handwerkerkosten abzusetzen. Sofern die Rechnung per Überweisung erfolgt und die Lohn- und Fahrtkosten separat in der Rechnung aufgeführt sind, können Sie 20 Prozent dieser Kosten (maximal 1.200 Euro) von der Steuerschuld abziehen.
4. Müssen alle Umzugskosten nachweisbar sein?
Das Steuerrecht schreibt vor, dass die unter Punkt 3 genannten Kosten belegt werden müssen.
Für folgende sonstige Kosten kann hingegen eine Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden:
- Kosten für Schönheitsreparaturen, die laut Mietvertrag in der bisherigen Wohnung erforderlich sind
- Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung
- Verpflegung und Trinkgeld für Umzugshelfer
- Montagearbeiten (Lampen, Küche, Waschmaschine etc.)
- Umschreiben der Personalausweise
- Ummelden von Fahrzeugen des Haushalts
- Kosten für Wohnungsannoncen
- Ummelden des Telefonanschlusses
- Ändern von Vorhängen/Mobiliar, falls erforderlich
- Gut zu wissen: Fallen die hier genannten sonstigen Kosten tatsächlich höher aus, können sie steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind. Dieser Aufwand macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Kosten deutlich über der Pauschale liegen.
immoverkauf24 Hinweis
Die Umzugskostenpauschale kann nicht bei Zweitwohnungen mit doppelter Haushaltsführung angesetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die später anfallenden laufenden Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend zu machen.
5. Wie hoch fällt die Umzugskostenpauschale aus?
Die Höhe der Umzugskostenpauschale wird regelmäßig angepasst und die Änderungen in BMF-Schreiben bekanntgegeben. Als Grundlage hierfür dient gemäß § 10 BUKG jeweils das geltende Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A13 für Bundesbeamte (1.3.2020 bis 31.3.2021: 5.731,19 Euro, ab 1.4.2021 bis 31.3.2022: 5.799,96 Euro, 1.4.2022 bis 31.12.2022: 5.904,36 Euro). Für das Steuerjahr 2022 ergeben sich deshalb aufgrund von Anpassungen zum 1. April 2022 unterschiedliche Pauschalen. Dabei ist für Umzüge vor dem 1. April 2022 das Datum bei Abschluss der Umzugsarbeiten und der Familienstand zu diesem Zeitpunkt maßgeblich.
Umzugskostenpauschale im Detail
1. Juni 2020 bis 31. März 2021 |
1. April 2021 bis 31. März 2022 | 1. April 2022 bis 29. Februar 2024 | ab März 2024 |
860 Euro / 15 Prozent von 5.731,19 Euro für die Person, die beruflich bedingt umzieht (gilt auch für Geschiedene, Verwitwete) | 870 Euro / 15 Prozent von 5.799,96 Euro für die Person, die beruflich bedingt umzieht | 886 Euro / 15 Prozent von 5.904,36 Euro für die Person, die beruflich bedingt umzieht |
964 Euro / 15 Prozent von 6.427,89 Euro für die Person, die beruflich bedingt umzieht |
172 Euro / 3 Prozent von 5.731,19 Euro bei Umzug ohne bisherige eigene Wohnung | 174 Euro / 3 Prozent von 5.799,96 Euro bei Umzug ohne bisherige eigene Wohnung | 177 Euro / 3 Prozent von 5.904,36 Euro bei Umzug ohne bisherige eigene Wohnung |
193 Euro / 3 Prozent von 6.427,89 Euro bei Umzug ohne bisherige eigene Wohnung |
573 Euro / 10 Prozent von 5.731,19 Euro für jede weitere Person (Ehepartner, Kinder, Pflege- und Stiefkinder) | 580 Euro / 10 Prozent von 5.799,96 Euro für jede weitere Person | 590 Euro / 10 Prozent von 5.904,36 Euro für jede weitere Person | 643 Euro / 10 Prozent von 6.427,89 Euro für jede weitere Person |
Bis zu 1.146 Euro / 20 Prozent von 5.731,19 Euro sind für Nachhilfeunterricht ungekürzt abzugsfähig | Bis zu 1.160 Euro / 20 Prozent von 5.799,96 Euro sind für Nachhilfeunterricht ungekürzt abzugsfähig | Bis zu 1.181 Euro / 20 Prozent von 5.904,36 Euro sind für Nachhilfeunterricht ungekürzt abzugsfähig | Bis zu 1.286 Euro / 20 Prozent von 6.427,89 Euro sind für Nachhilfeunterricht ungekürzt abzugsfähig |
Kostenpauschale für Herd und Ofen entfällt seit 1. Juni 2020 |
- Gut zu wissen: Gemäß § 10 Absatz 5 BUGK kann ein Häufigkeitszuschlag von 50 Prozent auf die Umzugskostenpauschale angesetzt werden, wenn in den vergangenen fünf Jahren ein beruflich bedingter Umzug erfolgte.
immoverkauf24 Tipp
Sie wechseln wegen eines neuen Jobs den Wohnort? Es kann sich lohnen, mit dem neuen Arbeitgeber die Kostenübernahme für den Umzug zu vereinbaren, falls er mitzieht. Er kann diese Kosten dann steuerfrei und ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen.
6. Was gilt bei einem Umzug aus privaten Gründen?
Erfolgt der Umzug nicht aus beruflichen Gründen im steuerlichen Sinn, können zumindest die Kosten für das Umzugsunternehmen gemäß § 35a Abs. 2 EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 4.000 Euro), die auf der Rechnung separat ausgewiesen sein müssen, können dann von der Steuerschuld abgezogen werden, sofern die Rechnung per Überweisung und nicht per Barzahlung beglichen wird.
Erfolgt der Umzug aus gesundheitlichen Gründen, können die Umzugskosten gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. In diesem Fall gelten die genannten Pauschalen und es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
immoverkauf24 Tipp
Sie sind schon älter und ziehen einen Umzug in eine seniorengerechte Wohnung in Erwägung? Dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person von der Pflegekasse zu erhalten. Details hierzu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Seniorenumzug.
7. Was gilt bei Umzügen ins Ausland?
Der Arbeitslohn von Arbeitnehmern wird nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Ausland versteuert, weshalb die Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind. Daher haben die Umzugskosten keinen Einfluss auf das inländische Einkommen. Allerdings wirken sich die Umzugskosten im Jahr des Umzugs aufgrund des negativen Progressionsvorbehalts steuermindernd aus.
Die Höhe der Umzugskosten ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten (siehe Punkt 3) sowie der Umzugskostenpauschale, die allerdings anders berechnet wird. Sie fällt je nach Umzugsort unterschiedlich aus und beträgt:
- Bei Auslandsumzug innerhalb der EU (gemäß § 18 Absatz 2 AUV): 20 Prozent des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A13 für Bundesbeamte (1.4.2020 bis 31.3.2021: 5.731,19 Euro, 1.4.2021 bis 31.3.2022: 5.799,96 Euro, 1.4.2022 bis 31.12.2022: 5.904,36 Euro, ab 01.03.2024: 6.427,89 Euro) für die umziehende Person, 19 Prozent für Ehegatten oder Lebenspartner (7 Prozent für pflegebedürftige Eltern sowie andere Haushaltsmitglieder und 10 Prozent für jedes Kind, das mit umzieht)
- Bei Auslandsumzug außerhalb der EU, aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen Staat außerhalb der EU und umgekehrt (gemäß § 18 Absatz 3 AUV): 21 Prozent für die umziehende Person sowie Ehegatten und Lebenspartner, 10,5 Prozent für sonstige Mitglieder des Haushalts und 14 Prozent für jedes Kind, das mit umzieht
- Umzug am ausländischen Wohnort: 60 Prozent der Umzugskostenpauschale entsprechend der Vorgaben für Umzug innerhalb oder außerhalb der EU
- Bei Umzug aus einem EU-Land zurück nach Deutschland: 80 Prozent der genannten Umzugskostenpauschalen gemäß § 18 Absatz 2 AUV für die umziehende Person und ihre Angehörigen
- Bei Umzug aus einem Nicht-EU-Land zurück nach Deutschland: Jeweils 80 Prozent der Umzugskostenpauschale gemäß § 18 Absatz 3 AUV
- Gut zu wissen: Auch bei Auslandsumzügen wird der Häufigkeitszuschlag von 50 Prozent auf die Umzugskostenpauschale gewährt, wenn innerhalb von fünf Jahren erneut ein beruflich bedingter Umzug erfolgt.
immoverkauf24 Tipp:
Die Regelungen für die Umzugskosten ins Ausland und aus dem Ausland sind kompliziert. Hier empfiehlt es sich daher, einen Steuerberater zu konsultieren.